(...) Dabei ist die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet, dem Hauptverbreitungsmedium, ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Die Schwellen für Konsum von Kinderpornografie müssen erhöht und ein täterfeindliches Umfeld geschaffen werden. Denn jeder Klick und jeder Konsument fördern den realen Missbrauch von Kindern. (...)
(...) Der auf den ersten Blick einnehmende Vorschlag, mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens eine den Menschen entgegenkommende neue Sozialordnung zu schaffen, in der jeder nur nach seinen Vorstellungen tätig zu sein braucht ohne auf Erwerbsarbeit angewiesen zu sein, erweist sich für mich daher bei näherer Betrachtung als nicht realisierbare Wunschvorstellung. Eine Wirtschaft, in der die Befriedigung aller Bedürfnisse nicht über Erwerbsarbeit, sondern durch staatliche Leistungen erfolgt, ohne dass ein adäquater Produktionsprozess verlangt wird, ist empirisch nicht belegt und schlicht nicht vorstellbar. (...)
(...) Ein Hauptargument der Befürworter ist der zunehmend sinkende Bedarf an Arbeitskräften durch Rationalisierungsprozesse. Doch die stetig sinkenden Arbeitslosenzahlen der letzten zwei Jahre machen deutlich, dass Arbeitslosigkeit mit einer guten Wirtschafts- und Sozialpolitik deutlich reduziert werden kann. (...)
(...) Ich habe sowohl in den Medien als auch gegenüber meiner Fraktion meinen Standpunkt deutlich gemacht. Wer Kundendaten verkauft, hat sich einer Straftat schuldig gemacht. Er kann solche Daten nämlich nur illegal erworben haben. (...)
(...) Die Bundesregierung wird jedoch im kommenden Jahr eine Zwischenprüfung zur Wirksamkeit des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz durchführen und daraus die notwendigen Schlussfolgerungen für die Weiterführung der KWK-Förderung ziehen. Bis zur Vorlage der Ergebnisse dieser Zwischenprüfung werden keine kurzfristigen Maßnahmen für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von KWK-Anlagen getroffen werden. (...)
(...) Voraussetzung ist, dass die Abwägung zwischen dem allgemeinen Wohl und dem Vertrauen des betroffenen Personenkreises auf den Fortbestand der (bisherigen) Rechtslage ergibt, dass das Allgemeinwohl den Vorrang verdient. Bei der Abwägung ist zu beachten, dass für Beitragszahlungen im Sozialversicherungsrecht der Grundsatz des Risikoausgleichs maßgebend ist. Danach kann kein Versicherter sich für die Zukunft darauf verlassen, dass die Höhe seiner Beiträge und ihre Bemessungsgrundlage gleich bleiben werde. (...)