Nach Ihrem Auftritt im TV "Hartaberfair" : wäre es nicht demokratischer erst ein Referendum zu machen "Soll man die AfD verbieten als gefährliche Partei?" und erst bei einer JA-Mehrheit zu handeln ?
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihre Frage zum Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren. In Deutschland gibt es nur wenige Volksentscheide. Das Grundgesetz sieht ganz bewusst eine repräsentative Demokratie vor. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes befürchteten, dass direkte Demokratie missbraucht werden könnte, wie es in der Weimarer Republik geschah. Zudem folgt die Verfassung der Überlegung, dass komplexe politische Themen besser durch gewählte Vertreter gelöst werden sollten. Auf Bundesebene sind Volksentscheide daher nur bei wenigen Themen, wie der Neugliederung von Bundesländern, möglich. In den Bundesländern gibt es hingegen teilweise mehr direkte Beteiligungsmöglichkeiten, aber auch dort sind sie eingeschränkt.
Zudem sieht das Bundesverfassungsgerichts-Gesetz (BVerfGG) ebenfalls ausdrücklich vor, dass ein Parteiverbotsantrag von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder dem Bundestag zu stellen ist. Damit nimmt dieses Gesetz auch eine inhaltliche Wertung vor: Es lässt erkennen, dass gerade nicht Bürgerinnen und Bürger direkt, sondern nur durch ihre gewählten Vertreter ein solches Verfahren bestreben können sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Serap Güler MdB
Deutscher Bundestag
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