Wie stehen Sie zur strukturellen Anzeige von leichten Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen?
Sehr geehrter Herr Müller, wie stehen Sie zur strukturellen Anzeigen von leichten Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Falschparken, Halten länger als drei Minuten durch Privatpersonen? Werden Sie sich in Ihrer Funktion als Mitglied des Kreistages oder Gemeinderates dafür einsetzen, dass solche Anzeigen nicht verfolgt werden (Opportunitätsgrundsatz)?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Landesrecht des Landes Sachsen-Anhalt ist diesbezüglich folgendes beschrieben:
„Im Rahmen der Anwendung des Opportunitätsprinzips hat die
Verfolgungsbehörde in jedem Einzelfall zu prüfen, ob von der Verfolgung einer Tat
abgesehen werden kann, ob wegen Geringfügigkeit einer Tat eine Verwarnung
erteilt werden kann oder ob das Bußgeldverfahren mit dem Ziel des Erlasses eines
Bußgeldbescheides eingeleitet werden soll.“
Als Mitglied des Deutschen Bundestages nehme ich keine Wertung zu Landesgesetzen vor. Als ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates sowie des Kreistages wurde ich auf die Einhaltung der entsprechenden Gesetze verpflichtet.