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Sepp Müller
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Frage von Jan K. •

Wer kommt im Falle eines Krieges für die finanziellen Verpflichtungen wie z.b. Darlehen der Soldaten auf bzw. wer zahlt im Falle des Todes der Soldaten? Vielen Dank für Ihr Antwort! MfG J. K.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Nachfrage. Mit dem Einsatzversorgungsgesetz (https://www.buzer.de/s1.htm?g=Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz+%28EinsatzVVerbG%29&f=1) welches im Jahr 2004 vom Bundestag beschlossen wurde, konnte die Bundewehr ein System der sozialen Absicherung aufbauen, um Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Angehörigen in einem Härtefall zu entschädigen. 

Die Leistungen der Einsatzversorgung sowie der Beschädigtenversorgung sind im Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz geregelt. Um den besonderen Führsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Angehörigen und Hinterbliebenen gerecht zu werden, hat der Bundestag im Jahr 2021 mit dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts auf den Weg gebracht. 

Mit dem Gesetz wurden die Leistungen wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Wehrdienstbeschädigung von Soldatinnen und Soldaten durch einen bedarfsgerechten und passgenauen Leistungskatalog neu konzipiert.

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