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Sepp Müller
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Frage von harald k. •

Frage an Sepp Müller von harald k. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Das Wasserschutzgebiet im Bereich des WW Zahna hat sich vergrößert, nun sind auch die Häuser der Rahnsdorfer Str.41-54 in der Schutzzone 3 welches nicht wenige Einschränkungen bedeutet.
Was hat sich aber für die Landnutzung geändert, speziell Flächen die direkt bis an die Brunnen des Wasserwerkes gehen und seid nunmehr 4 Jahren bewirtschaftet werden, das heißt Inkrustiertes Saatgut (Roggen) düngen, Pestizideinsatz.
Die Schutzzone 2 hat sich demnach verkleinert, während sich Schutzzone 3 vergrößert hat. Wurde hier der konfessionellen Landwirtschaft eine Erleichterung zur Ausbringung von o.g, Stoffen ermöglicht? Während den Bewohnern o.g. Hausnummern vieles verboten bzw. haftbar gemacht wird.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kötz,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gern bin ich bereit, mit Ihnen das Thema zu erörtern. Da Sie in meinem Wahlkreis leben und es sich um eine Problematik handelt, in welche ich mich ehrlicherweise einarbeiten muss, bitte ich Sie mit meinem Wahlkreisbüro in der Lutherstadt Wittenberg einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Es wäre sicher sinnvoll einen Vertreter des Landkreises mit zu diesem Gespräch einzuladen, dass die Ausweisung der Schutzgebiete m.E. dem Landkreis obliegt. Als Vermittler stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Bitte rufen Sie einfach in meinem Büro an und beziehen Sie sich auf diese Mail. Wir sehen uns in Wittenberg!

Mit freundlichen Grüßen
Sepp Müller

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