Warum haben tarifangestellte Gruppenleiter in der Berliner Justiz bei gleicher Qualifikation gegenüber den verbeamteten Kollegen augenscheinlich keine Möglichkeit der Beförderung?
Sehr geehrter Herr Walter,
Beförderungsstelle in der Berliner Justiz des geschlossenen Vollzuges und Offenen Vollzuges in Berlin sind in den meisten Fällen Beamtenstellen. In den primären Fällen gibt es keine gleichwertigen Tarifstellen. Bei nachweislich gleicher Qualifikation, Tätigkeit, Fähigkeit… benachteiligt diese Vorgehensweise augenscheinlich die tarifangestellten Mitarbeitenden in der Berliner Justiz darin, sich im Berufsleben gleichberechtigt weiter entwickeln zu können.
Aus meiner Sicht stellt dies eine erhebliche Ungleichbehandlung da. Denn nicht jeder Mitarbeitende im ÖD will, kann oder darf sich verbeamten lassen. Diese Vorgehensweise führt auf Dauer aus meiner Sicht sicher nicht zu mehr Arbeitszufriedenheit, welche wir besonders unter den Bedingungen hinter Gittern dringend benötigen.
Als Gruppenleiter im geschlossenen Vollzug bin ich derzeit in de S12 (4) eingruppiert. Wo sind für mich und alle anderen „Tarifis“ in Zukunft die S14, S15, S16, S17 Stellen?
Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung!
Ich teile Ihre Einschätzung, dass es sich bei der von Ihnen beschriebenen Praxis um eine Ungleichbehandlung handelt und werde daher die zuständige Senatsverwaltung für Justiz um eine Stellungnahme bitten. Ich werde Sie dann hier über die weiteren Schritte auf dem Laufenden halten.
Mit besten Grüßen
Sebastian Walter