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Sebastian Rüter
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Frage von Thomas A. •

Frage an Sebastian Rüter von Thomas A. bezüglich Finanzen

Abgeordnete in Bund und Land sind Angestellte, die Ihr Gehalt in Form der Diäten selbst bestimmen können. Die Höhe spielt dabei für mich noch nicht die große Rolle, zumal ich die hoffentlich erreichte Unabhängigkeit als sehr wichtig betrachte. Auch wenn das nicht unbedingt Thema für den Landtag ist interessiert mich Ihre Meinung zu den in der Zeit als Abgeordnete erreichten Altersversorgungen für Abgeordnete: Nach maximal 2 Perioden erhalten Abgeordnete eine Pension, die praktisch aus Steuergeldern finanziert wird in einer Höhe, die ich als "normaler" Arbeitnehmer mit über 45 Jahren durchgehender Arbeit nie erreichen werde. Meine tatsächliche Rente wird jährlich prozentual weniger und mehr besteuert, Pensionen werden dagegen immer höher. Das solidarische Rentensystem ist aktuell völlig auf den Kopf gestellt, Beamte und öffentlicher Dienst sind inzwischen oft besser gestellt und versichert. Nicht jeder kann ja nun Abgeordneter werden und auch andere Arbeiten als im öffentlichen Dienst müssen ausgeführt werden. Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage, die einer Einarbeitung in das durchaus komplexe Thema der Pension von Landtagsabgeordneten bedurfte.

Sie haben Recht: Die Entschädigung soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Diese ist aber nur dann gesichert, wenn auch die Altersversorgung mitberücksichtigt wird. Die Altersentschädigung dient dazu, die Lücke in der Altersversorgung zu schließen, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten. Für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Während der Mandatszeit im Landtag werden daher von den Abgeordneten Beiträge an das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg abgeführt. Eine Übersicht zu den Beiträgen finden Sie auf der Seite des Versorgungswerkes unter https://www.vlt.nrw.de/home/leistungen.html

Die Rente entlang unserer demographischen Entwicklung gerecht und stabil zu halten gehört zu den schwierigsten Unterfangen vor denen die Politik derzeit steht. Die SPD hat sich daher sehr für das Rentenpaket eingesetzt. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses Gesetz beinhaltet vier Kernelemente:

1. Rentenniveau und Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2025 garantiert!

2. Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent gehalten. Hierfür wird die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird (Haltelinie I).

3. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreiten (Haltelinie II).

4. Da die Stabilisierung des Systems der Altersvorsorge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, übernimmt der Staat über einen erhöhten Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung. Hierfür wird im Bundeshaushalt ein "Demografiefonds" von 2021 bis 2024 mit jährlich zwei Milliarden Euro aufgebaut, der die Beitragsobergrenze auch im Fall unvorhergesehener Entwicklungen absichert. Zusätzlich wird eine Beitragssatzuntergrenze von 18,6 Prozent bis zum Jahr 2025 eingeführt, um eine bessere Beitragssatzverstetigung zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Rüter

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