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Sebastian Roloff
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Frage von Brigitte Z. •

Frage Wie stehen Sie zu einem Verbot der AfD

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Sehr geehrte Frau Z.

zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Forderung nach einem AfD-Verbot beschäftigt derzeit viele Menschen – auch ich teile die Sorgen über den antiliberalen und in Teilen faschistisch geprägten Kurs dieser Partei sowie ihre Nähe zu rechtsextremen Gruppierungen. Ich halte die Partei daher für verfassungsfeindlich und habe mich auch öffentlich für die Prüfung eines Verbots der AfD ausgesprochen.

Der Rechtsstaat bietet uns die Möglichkeit, auf gezielte Angriffe auf die Verfassung mit einem Parteiverbot zu reagieren - ein Mechanismus, der aus gutem Grund nach der NS-Zeit in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Allerdings ist ein Parteiverbot eine extrem hohe Hürde, die den Weg über das Bundesverfassungsgericht erfordert. Nur dieses urteilt nach den Grundsätzen der Verfassung und prüft, ob eine Partei aktiv und mit Aussicht auf Erfolg die Beseitigung der demokratischen Grundordnung anstrebt. Diese hohen Anforderungen stellen sicher, dass ein Verbot nur im äußersten Fall ausgesprochen wird - und das ist auch richtig so.

Der Antrag von Marco Wanderwitz und seinen Unterstützer*innen spricht von einer „Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD", denn der Bundestag selbst kann keine Partei verbieten, sondern lediglich eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit beim Bundesverfassungsgericht anstoßen.

Am 30. Januar hat sich der Bundestag erstmalig mit diesem Antrag befasst. Das Plenum überwies die Anträge im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat. Aufgrund der verkürzten Legislaturperiode ist es sehr wahrscheinlich, dass es in dieser Wahlperiode keine abschließende Abstimmung mehr geben wird. Nach dem Diskontinuitätsprinzip verfallen alle Gesetzesinitiativen, die bis zum Ende der Legislatur nicht beschlossen wurden. Das bedeutet, dass ein Antrag in einem neu gewählten Bundestag erneut eingebracht werden müsste – das setzt eine starke demokratische Mehrheit voraus. 

Für mich ist klar: ich werde diesen Antrag mit meiner Stimme im Plenum unterstützen, denn wenn eine Partei unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und unsere Verfassung mit ihren Grundrechten unmittelbar in Frage stellt, müssen sich selbstverständlich die Verfassungsorgane damit befassen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Roloff

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