Frage an Sebastian Roloff von Jonathan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo,
ich lebe jetzt seit 5 Jahren in Muenchen in einer Wohung einer Wohungsbaugesellschaft. Eine GmbH dessen Gesellschafterin eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts ist (gemeinnuetzig): Die Stiftung Wohnhilfe.
Innerhalb diesen 5 Jahren wurden mir DREI mal die Miete erhoeht (mit Mietersuchungserhoehung) -
Das ganze ist rechtmaessig, aber nach meinem Rechtsempfinden eine Grauzone.
Was planen Sie, damit auch fuer gemeinnuetzige Stiftungen eine Mietpreisbremse gilt?
Schoene Gruesse
J. K.
Sehr geehrter Herr K.,
die Verschärfung der Mietpreisbremse, für die ich mich einsetze, gilt selbstverständlich für jede Form von Vermietern und würde dementsprechend auch für eine gemeinnützige Gesellschaft bzw. Stiftung gelten müssen.
Hier wird es sehr auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes ankommen.
Zunächst gilt es aber zu hoffen, dass es im nächsten Deutschen Bundestag zu einer Mehrheit für die Verschärfung kommt. In der aktuellen Koalition haben sich CDU und CSU teilweise massiv gegen die Verschärfung gewehrt, so dass aktuell nicht damit zu rechnen ist, dass die sich in der nächsten Wahlperiode bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff