Nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung ist von allen staatlichen Stellen ein angemessenes Entgelt zur Abdeckung des Verwaltungsaufwands zu erheben.
Wenn seitens der EVG der Wunsch nach einem Rahmenvertrag besteht, werde ich mich gern dafür einsetzen, dass die Landesregierung der EVG die gleichen Konditionen für einen Rahmenvertrag anbietet, nach denen ein Rahmenvertrag mit dem Landessportbund und dem DVV geschlossen wurde.
Die Höhe der Entgelte orientieren sich dabei an den regelmäßig und erfahrungsgemäß bei Veranstaltungen von ähnlicher Art und Umfang entstehenden Kosten für Personal und Sachausgaben.
Ich will Ihnen dennoch erläutern, warum eine gänzlich und pauschal kostenfreie Nutzung der Wälder aus unserer Sicht nicht möglich ist.
Ich bin zudem auch für einen höheren Infrastrukturausbau des ÖPNV-Netzes, vor allem auch im ländl. Raum, allerdings ist auch dieser mit Kosten verbunden. Somit muss auch dieses Ziel mit Augenmaß verfolgt werden.