Wodurch ist der Verwaltungsaufwand für Hessen-Forst mit Gebühren in Höhe von 50,00 Euro in 2016 so gestiegen, dass ab 2017 297,50 Euro erhoben werden?
Sehr geehrter Herr Müller,
als Landtagsabgeordneter sind Sie dafür, dass gemeinnützige Vereine für Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald eine Nutzungspauschale in Höhe von 297,50 Euro zahlen müssen.
Für die Genehmigungen von Wandertagen wurden ursprünglich keine Gebühren erhoben.
Nach Gründung des Landesbetriebs Hessen-Forst in 2001 wurde dann irgendwann eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Ab 2009 wurde dann ein „Nutzungsentgelt“ in Höhe von 50,00 Euro erhoben. In 2017 wurde diese Gebühr dann auf 297,50 Euro angehoben. Wie ist diese Vervielfachung begründet?
Mit freundlichen Grüßen
Monika K.
Sehr geehrte Frau K.,
Hessen-Forst hat für die Gestattung von kommerziellen Veranstaltungen ein gestaffeltes Gebührensystem eingeführt, welches sich u.a. nach dem Aufwand und der erwarteten Personenzahl richtet. Für Folgeanträge wird Rabatt gewährt. Die Höhe der Entgelte orientieren sich dabei an den regelmäßig und erfahrungsgemäß bei Veranstaltungen von ähnlicher Art und Umfang entstehenden Kosten für Personal und Sachausgaben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Müller, MdL