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Sebastian Hartmann
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Frage von Hansbernd S. •

Wie stellen Sie sich zu der Tatsache, dass der seit 1919 (nicht seit 2019!!!) bestehende Auftrag zur rechtssicheren Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen nicht erledigt ist?

Aus Drucksache Deutscher Bundestag 19/19273 vom 15.05.2020:
"Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahr 1919 ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen Verfassungsauftrag, Art. 138 WRV. Auch in das Grundgesetz wurde dieser Verfassungsauftrag inkorporiert, Art. 140 GG. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ist ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen ist dann durch die Länder zu regeln. Seit 100 Jahren ist der Verfassungsauftrag jedoch unerfüllt. Der Bund hat bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt. Die beiden christlichen Kirchen erhalten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen auf jährlich circa 548 Mio. Euro. …"

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Zur Umsetzung des Koalitionsvertrags, wo es heißt „Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen.“ hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, aller Länder und der betroffenen Religionsgemeinschaften einberufen.

Die Arbeitsgruppe beriet von August 2022 bis Januar 2023 in regelmäßigen Sitzungen und konnte in vielen fachlichen Fragen bereits Annäherungen erzielen. Um hinsichtlich der offen gebliebenen Fragen zu einer Verständigung zu kommen, sollen die Gespräche im nächsten Schritt auf politischer Ebene gemeinsam mit den Ländern und Kirchen fortgesetzt werden und in einem Gesetzentwurf münden.

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