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Sebastian Hartmann
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Frage von Joschka K. •

Wie stehen Sie zu ihrem Partei-Kollegen Innenminister Geisel in Berlin? Finden Sie es gut, wenn er Wasserwerfer gegen friedliche Demonstranten einsetzt? Wie stehen Sie zum Demonstrationsrecht?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

ich stehe zu unserem Grundgesetz und darin ist das Versammlungsrecht klar geregelt. Es drückt unsere freiheitliche Demokratie aus und gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht sich zu versammeln und ihre Meinung frei zu äußern. Das Land Berlin hat – wie andere Bundesländer auch – ein eigenes Landesversammlungsgesetz erlassen. Das Recht sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Berliner Verfassung geschützt. Gleichzeitig gilt aber, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geltendes Recht halten. Dazu gehören auch die Corona-Schutzmaßnahmen. Wird gegen geltendes Recht verstoßen, ist es Aufgabe der Polizei einzugreifen. Dies gilt vor allem, wenn es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommt. Verbote oder Auflösungen von Versammlungen sollten jedoch immer das letzte Mittel sein. 

Im Übrigen: Ich schätze Herrn Geisel und den Austausch mit ihm.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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