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Sebastian Hartmann
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Frage von Felix B. •

Stellen sie nicht die deutsche Bevölkerung unter Generalverdacht mit der Förderung nach der IP-Vorratsdatenspeicherung?

Guten tag Herr Hartmann,
sie sagten in der Rheinischen Post. „Der Fall Castrop-Rauxel zeigt, dass es dringend eine klare Regelung für die Speicherdauer von IP-Adressen braucht“

Stellen sie nicht die deutsche Bevölkerung unter Generalverdacht mit diser Förderung?

Welche fall gibt es wo IP-Vorratsdatenspeicherung Straftete hätte verhindern können und ist der Eingriff in die Grundrechte diese gegenüber gerechtfertigt?(1)

Meine Zweite Frage ist,ihnen das Urteil Bundesverfassungsgericht zu dem Thema bekannt? Wenn ja wie lautet es? (2)

Meine Dritte frage ist wie stehen sie zum gläsernen abgeordnet mit der Komplet Speicherung der Kommunikation mittel aller Vorratsdatenspeicherung?

Danke für eine genaue Antwort

(1) shorturl.at/ajlMW
(2) shorturl.at/stCH2

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mithilfe einer Verpflichtung der Provider zur IP-Adressenspeicherung stünde den Strafverfolgungsbehörden ein effektives Mittel zur Verfolgung schwerer Straftaten zur Verfügung.

Eine Speicherung von IP-Adressen erfolgt bereits heute durch die Provider, allerdings in unterschiedlicher Dauer, da gesetzlich keine Mindestdauer für diese Speicherung vorgesehen ist. Hier gilt es nun eine Regelung zu finden, die Rechtssicherheit schafft und es ermöglicht, Täter schwerer Straftaten zu identifizieren. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom letzten Jahr einen klaren Rechtsrahmen vorgegeben: Die IP-Adressen dürfen für einen absolut notwendigen Zeitraum gespeichert werden, um schwere Straftaten zu bekämpfen.

Verschiedene Grundrechte müssen bei der Abwägung für eine Speicherverpflichtung miteinander in Einklang gebracht werden. Hierbei geht es insbesondere um den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit potentieller Opfer von (schweren) Straftaten sowie um den Schutz personenbezogener Daten. Meines Erachtens gibt es ein überwiegendes gesellschaftliches Interesse daran, Daten, die von den Providern ohnehin gespeichert werden, solange speichern zu lassen, dass sie auch der Strafverfolgung im Bereich schwerster Kriminalität nützen.

Die Aufdeckung des mutmaßlich geplanten Terroranschlages in Castrop-Rauxel hat exemplarisch gezeigt, dass die Zuordnung von IP-Adressen schwere Straftaten verhindern kann. Denn sie war möglich, da mittels der IP-Adresse die Identität des Verdächtigen festgestellt werden konnte. Es war Glück, dass der Provider die IP-Adresse in diesem Fall noch gespeichert hatte. Mit einer klaren Regelung zur Speicherung der IP-Adressen könnten deutsche Sicherheitsbehörden verlässlicher und effektiver ermitteln. Die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern sollte nicht von privaten Unternehmen abhängig sein.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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