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Sebastian Hartmann
SPD
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Frage von uli b. •

Lieber Herr Hartmann, wie wollen Sie reagieren auf den Versuch Herrn Lindners, das EU-Lieferkettengesetz zu blockieren? Liebe Grüße aus dem Bergischen Land Uli B.

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SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des EU-Lieferkettengesetzes.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar, Deutschland muss als Exportnation international Verantwortung übernehmen, denn unser Wohlstand basiert auf dem freien Handel in globalen Lieferketten. Wir dürfen die Augen vor Kinder- und Zwangsarbeit nicht verschließen.

Das europäische Lieferkettengesetz ist darüber hinaus nicht nur ein Garant für die Wahrung von Menschenrechten, sondern sorgt im europäischen Raum auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen, da sich alle Mitgliedstaaten an der Gesetzgebung zu orientieren haben.

Aktuell sind 28 Millionen Menschen auf der Welt von Zwangsarbeit und Sklaverei betroffen, rund 160 Millionen Kinder müssen Kinderarbeit leisten, dabei ist die Hälfte von ihnen noch unter 12 Jahre alt. Zusätzlich gefährden fehlender Arbeitsschutz und unmenschliche Arbeitsbedingungen täglich Millionen Menschen sowie unsere Umwelt. Als Europäische Union sind wir mit 15 Prozent der weltweiten Importe und 14 Prozent der Exporte massiv am internationalen Markt beteiligt und können daher nicht wegschauen, wenn es um die Bedingungen im Ausland geht, unter welchen für den europäischen Markt gearbeitet wird.

Auch innerhalb der Regierung wirbt Bundesminister Hubertus Heil für die Zustimmung zum EU-Lieferkettengesetz, als Kompromissvorschlag kann er sich ein Paket für eine Entlastung von unnötiger Bürokratie vorstellen.

Ähnlich hält die große Mehrheit der deutschen Unternehmen, darunter Adidas, Rewe, Deutsche Telekom und über 600 weitere, das bereits in Deutschland geltende Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz für umsetzbar und wünschen sich ein europäisches Äquivalent, um gleiche Voraussetzungen in der EU und perspektivisch international zu schaffen, anstatt des aktuell bestehenden nationalen Flickenteppich.

Auch wissen wir spätestens seit der Corona-Pandemie, dass Hersteller, die ihre Wertschöpfungsketten nachhaltig managen und wissen, woher sie ihre Vorprodukte beziehen und was in ihren Wertschöpfungsketten passiert, über eine deutlich bessere Resilienz verfügen und krisenfester aufgestellt sind.

Ebenso achten Verbraucher und Investoren immer stärker auf den Schutz von Menschenrechten sowie der Umwelt bei der Herstellung von Produkten und auch für Fachkräfte nehmen diese Kriterien immer stärker an Bedeutung bei der Arbeitsplatzsuche zu.

Letztlich müssen wir uns klar machen, dass im Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie alle deutschen Kernanliegen berücksichtigt wurden. So gilt eine Haftung nur für eigenes Verschulden und nur für vorhersehbare und vermeidbare Schäden, bei Menschenrechten gilt der gleiche Katalog wie im deutschen LkSG und die Umweltaspekte wurden um vier weitere Punkte erweitert.

Es gelten weiterhin flexible Übergangsfristen je nach Betriebsgröße, wobei das EU-Lieferkettengesetz nicht für kleine und mittelständische Unternehmen gilt. Es geht darum, Risiken für Menschenrechte zu erkennen und Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Unternehmen müssen das tun, was ihnen individuell möglich ist und können in ihrem Vorgehen priorisieren. Es gibt auch keine neuen Berichtspflichten, um Bürokratie zu vermeiden.

Die Ablehnung des Lieferkettengesetzes aus dem Finanz- und Justizministerium ist daher für mich nur schwer nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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