Frage an Sebastian Hartmann von Frederik Pascal G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hartmann,
mit der Vereinbarung, den Gesundheitsberufen mehr Verantwortung zu übertragen, wurde im Koalitionsvertrag der richtige Weg eingeschlagen. Nun gilt es, Wort zu halten und diesen Weg auch weiter zu beschreiten.
Als Notfallsanitäter erwarte ich die uneingeschränkte Berechtigung zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten im Rahmen meiner erworbenen und in der staatlichen Prüfung nachgewiesenen Kompetenzen, die bereits seit Langem im Pyramidenprozess beschlossen wurden.
Das jetzige Gesetzesvorhaben der Bundesregierung (Omnibusverfahren MTA-Reformgesetz) bietet diese Rechtssicherheit nicht, insbesondere sieht es die verpflichtende ärztliche Abklärung vor!
Wie stehen Sie zu dem Vorhaben?
Als Student der Medizin möchte ich Sie bitten, den Notfallpatienten in den Mittelpunkt Ihrer Entscheidungen zu stellen, und das therapiefreie Intervall durch klare eigenverantwortliche Kompetenzen für Notfallsanitäter zu verkürzen.
Mit freundlichen Grüßen
Frederik Pascal Genreith
Sehr geehrter Herr Genreith,
ich danke für Ihre Frage zur Berechtigung für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten.
Wie sie, sehen auch wir ein Problem darin, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitäter nicht zur selbstständigen Ausübung gewisser ärztlicher Tätigkeiten berechtigt sind, selbst wenn ihnen solche invasiven Maßnahmen der Erstversorgung bis zum Eintreffen des Notarztes in der Ausbildung vermittelt wurden. Kommt es dennoch zu einer Anwendung, wird dies in der Regel durch die Annahme eines rechtfertigenden Notstandes rechtlich abgedeckt. Dies bietet jedoch zu große Rechtsunsicherheit für die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, die ihr bestes zur Lebensrettung beitragen wollen, wenn kein Arzt oder Ärztin zur Verfügung steht.
Der aktuelle Gesetzentwurf, den der Bundestag am 25. November 2020 in 1. Lesung beraten hat, sieht vor, dass oben genannte Maßnahmen nur angewendet werden können, wenn diese in der Ausbildung erlernt wurden, sie erforderlich sind, um Lebensgefahr und wesentliche Folgeschäden abzuwenden und eine teleärztliche Abklärung nicht möglich ist und auch keine anderen standardmäßigen Delegationsvorgaben vorliegen. Ich stimme Ihnen zu, dass dies die Problematik der Rechtsunsicherheit nicht zufriedenstellend löst, weil keine wirkliche Befugnis zur Heilkundeausübung auf Basis der erlernten Kompetenzen erteilt wird. Dies war auch ein Vorschlag des Bundesrates im Oktober 2019, dem wir als SPD-Fraktion positiv gegenüber stehen. Widerstände dazu gibt es bei Ärzteverbänden und auch bei unserem Koalitionspartner.
Am 16. Dezember 2020 wird es dazu eine Anhörung des Gesundheitsausschusses geben. Die SPD wird die Frage der Rechtsicherheit intensiv beleuchten und in der anschließenden parlamentarischen Beratung im Lichte der Anhörung erneut ansprechen. Ziel ist es, das ganze Gesetzespaket mit den Regelungen zur Weiterentwicklung von Berufen in der medizinischen Technologie im Januar 2021 zu beschließen. Inwieweit es gelingt, noch Änderungen bei der Regelungen für die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter durchzusetzen, bleibt abzuwarten. Allerdings muss auch der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, sodass es hier zu zusätzlichen Verhandlungen kommen kann.
Ich teile Ihre Position zur Herstellung von größerer Rechtssicherheit in den beschriebenen Situationen. Am Ende geht es darum, wie am ehesten für das Patientenwohl gesorgt ist und in der Praxis rechtssichere Entlastung gewährleistet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann