Frage an Sebastian Hartmann von Roland S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Hartmann,
da Sie scheinbar mein Bundestagsabgeordneter sind (Altstadt Nord) hätte ich gerne von Ihnen eine Stellungnahme zu Cum Ex.
Wie kann es sein das die SPD unter Herrn Scholz die Verjährung der Rückzahlungsfrist verstreichen lässt?
Erst kürzlich wurde im Bundestag der Antrag der Grünen abgelehnt, welcher die Verjährung bei Cum Ex hätte verhindern können.
Warum tut eine Sozialdemokratische Partei so etwas verlogenes?
Dadurch wird der Politkverdrossenheit nur noch mehr Vorschub gegeben was dazu führt das in Zukunft rechte Parteien immer stärker werden.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch strafbare Cum-Ex-Geschäfte haben Steuerbetrügerinnen und Steuerbetrüger unserem Gemeinwesen bekanntlich einen Schaden in beispielloser Höhe zugefügt. Wir müssen – und wir werden – dafür sorgen, dass die Täter die milliardenschweren Erträge ihrer Taten nicht behalten dürfen. Denn milliardenschwerer Betrug zu Lasten der Allgemeinheit darf sich nicht lohnen.
Wir haben im Juni 2020 ein Gesetz verabschiedet, dass sicherstellen soll, dass für alle Fälle schwerer Steuerhinterziehung (auch Cum-Ex), die nach dem 1. Juli 2020 verjähren, trotz Verjährung die hinterzogene Steuer eingezogen werden kann. Gleichzeitig haben wir auch die Verjährungsfrist bis zu 30 Jahren verlängert. Damit haben wir das Gesetz so rechtssicher wie möglich gestaltet, denn wir haben ja nichts rückwirkend beschlossen.
Genau wie Sie möchten auch wir von der SPD-Bundestagsfraktion nicht, dass bereits vor dem 1. Juli 2020 verjährten Fälle durch das Raster fallen – sollte es solche geben. Bisher sind keine bekannt.
Bei einer solchen Rückwirkung auf bereits verjährte Fälle besteht die Möglichkeit, dass diese verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt gerade eine Klage bzgl. der Rückwirkung von Vermögensabschöpfungen, deren Ausgang gravierende Auswirkungen auf die Frage der Rückwirkung von Einziehungen von Geldern aus Fällen von Steuerhinterziehung (etwa Cum-Ex) haben könnte. Hätten wir also ein Gesetz beschlossen, dass sämtliche, also auch möglicherweise bereits verjährte, Fälle umfasst, wäre im Falle einer Verfassungswidrigkeit das gesamte Gesetz gekippt worden. Auch sämtliche hinterzogenen Steuern aus nach dem 1. Juli 2020 bis zum Gerichtsentscheid verjährten Fälle wären nicht mehr einziehbar. Das wollten wir verhindern und haben zunächst die Rechtssicherheit für alle Fälle ab dem 1. Juli beschlossen.
Dabei bleiben wir aber nicht stehen. Als zweiten Schritt hat das Bundesjustizministerium in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet, der auch die Einziehung bereits vor 1. Juli 2020 verjährter Fälle ermöglichen soll. Dieser Gesetzentwurf befindet sich bereits in der regierungsinternen Abstimmung mit allen beteiligten Ministerien. Und im Gegensatz zum Gesetzesentwurf von Grünen und Linken geht es hier nicht nur um Steuerhinterziehung, sondern etwa auch um das Thema Zollschuld. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist hier also weitergehender. Sollte dieses Gesetz später doch vom Verfassungsgericht gekippt werden, sind durch die Regelungen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes zumindest die Gelder aus Fällen, die nach dem 1. Juli 2020 verjährt sind oder verjähren, weiterhin einziehbar.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung unseres gemeinsamen Anliegens und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann