Frage an Sebastian Hartmann von René B. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo Herr Hartmann,
ich möchte auf folgenden Artikel bei heise verweisen: https://www.heise.de/news/Bundestag-Pflicht-fuer-Verdachtsmeldungen-ans-BKA-und-Passwortherausgabe-4788958.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
Mit diesem Gesetz werden Tür und Tor für Missbrauch geöffnet. Ich frage mich, wie die SPD diesem nur zustimmen konnte? Passwort und Login-Daten, IP Adressen, Portnummern usw. Sollen nun einfach ans BKA weitergereicht werden. D.h. wenn ich demnächst Post bekomme, aber nichts getan habe, weiss ich, dass jemand beim BKA mit Hilfe meiner Logindaten ein Verbrechen begangen hat...beweisen kann ich es nur leider nicht.
Von den massiven Möglichkeiten der weiteren Überwachung will ich gar nicht weiter anfangen. Ich frage mich, wie die SPD Fraktion DAS mittragen kann/konnte?
Sehr geehrter Herr Bové,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.
Beleidigungen und Morddrohungen in Sozialen Medien gegen Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politiker und viele weitere Bürgerinnen und Bürger gehören leider zum Alltag. Die Spirale von Hass und Gewalt muss gestoppt werden. Eine intensivere und effektivere Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist deshalb vor allem auch in sozialen Netzwerken von besonderer Bedeutung. Diese dürfen nicht länger als rechtsfreier Raum wahrgenommen werden.
Ihre Bedenken haben wir bei der Beratung der Gesetzesentwurfs durchaus ernst genommen. Deshalb haben wir geregelt, dass die Meldung nur dann an das Bundeskriminalamt erfolgt, wenn strafrechtlich relevante Äußerungen vorliegen. Das BKA wird die Meldung genau prüfen und kann Strafverfolgungsbehörden erst dann einschalten, wenn der begründete Verdacht einer Straftat vorliegt, wie auch in der analogen Welt. Dafür schaffen wir eine Zentralstelle beim BKA, die in die Lage versetzt wird, die Prüfung der Inhalte auf tatsächliche Straftatbestände vorzunehmen. Dort, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden und die Freiheit und Sicherheit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Gefahr ist, dürfen wir nicht wegschauen. Jene, die im Internet bedroht und beleidigt werden, haben ein Recht darauf, dass der Staat mit Konsequenzen reagiert.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann