Frage an Sebastian Hartmann von Monika P. bezüglich Soziale Sicherung
Ich lese in der Presse ,dass die Grundrente auch für alle Angehörige von Ländern mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen gilt und dass Versicherungszeiten die im Heimatland erworben wurden(z.B.Rumänien oder Indien)als Voraussetzung anerkannt werden.Heisst das ,dass ein Angehöriger dieser Staaten wenn er z.B.8 Jahre in Deutschland in die Rentenversicherung eingezahlt und 27 Jahre im Herkunftsland einen Anspruch auf Grundrente hat,nach der zukünftigen Regelung Grundrente erhält.Wenn ja wie soll für ein solches weitgreifende Modell die Finanzierung gesichert werden und wie wird potentieller Missbrauch verhindert?
Sehr geehrte Frau P.,
ein Gesetz zur Grundrente wurde noch nicht in die parlamentarische Beratung eingebracht, sodass ich letztlich keine definitive Antwort auf Ihre Fragen geben kann. Eine endgültige Klärung erfolgt im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Grundsätzlich gilt für Erwerbs- und Versicherungsbiografien in mehreren EU-Staaten sowie weiteren Staaten wie z.B. der Schweiz die Regelungen der VO (EG) 883/2004. Mit dieser Koordinierungsregelung wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, ihre erworbenen Ansprüche wahren und entsprechende Leistungen nur durch eine Behörde koordiniert werden. Von dieser Regelung profitieren auch Deutsche, die im Ausland arbeiten. Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Grundrente könnten daher die Grundrentenzeiten in diesen Staaten relevant werden. Dagegen wird die von einem solchen Staat zu leistende Rente der Höhe nach nur aus den in diesem Staat zurückgelegten Zeiten berechnet. Die genaue Ausgestaltung der Grundrente wird im anstehenden Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.
Für Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unter Einbeziehung der Rentenversicherung abgeschlossen hat, gelten die jeweiligen Regelungen des geschlossenen Abkommens. Es ist daher davon auszugehen, dass den Grundrentenzeiten vergleichbare Zeiten in die Prüfung der Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Grundrente zu berücksichtigen sind.
Wir gehen davon aus, dass bei der Einführung der Grundrente nach Durchführung einer automatisierten Einkommensprüfung im nächsten Jahr rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner von dieser Grundrente profitieren würden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt, u.a. durch Mittel aus einer Finanztransaktionssteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann