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Sebastian Hartmann
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Frage von Andreas S. •

Frage an Sebastian Hartmann von Andreas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hartmann,
ich hörte, dass Mütter Rentenpunkte für Kinder nachträglich angerechnet bekommen. Bei einer Scheidung werden die Rentenbeiträge der Ehepartner für die Dauer der Ehe zusammengerechnet und geteilt. Wenn nun aber geschiedene Frauen nachträglich noch Rentenpunkte bekommen, was ist dann mit den Vätern? Die werden hier dann leer ausgehen und somit benachteiligt. Ich sehe da eine große Ungerechtigkeit. Oder ist hier eine andere Regelung geplant?

Freundliche Grüße, Andreas Schüchter.

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Antwort von
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Lieber Herr Schüchter,

der Versorgungsausgleich bei Geschiedenen ist eine komplexe Angelegenheit, und Abgeordnetenwatch nicht der richtige Ort für juristische Hinweise. Im Grundsatz wird die Zeit der Ehe so bewertet, dass beide Ehepartner gleiche Rentenansprüche erhalten. Auch die Anwartschaft aus der Mütterrente wird dabei berücksichtigt - liegt die Elternzeit, für die zusätzliche Rentenpunkte vergeben werden, also innerhalb des Zeitraums der Ehe, geht die Mütterrente in die Berechnung des Versorgungsausgleichs ein. Das kann auch nachträglich passieren, das Versorgungsausgleichsgesetz kennt auch zulässige Abänderungen bei Wertunterschieden. Im Zweifel benötigt man zur Klärung Ihrer Fragen jedenfalls anwaltlichen Beistand, keinen Politiker.

Herzliche Grüße

Sebastian Hartmann

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