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Sebastian Fiedler
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Frage von Michael B. •

Stimmt es, dass sie das Waffenrecht weiter verschärfen wollen und auf alle gefährlichen Gegenstände auch Alltagsgegenstände ausdehnen wollen in dem sie Verbotszonen einführen?

Verschärfung Waffenrecht, ihr Kommentar ARD Morgenmagazin 06.06.2024, Messerverbot. Ich habe ihr Interview verfolgt. Sie möchten Messer im öffentlichen Raum verbieten. Sie haben keine Unterscheidung

Sie haben keine Unterscheidung getroffen zwischen Messern und Waffen, also Küchenmesser, schweizer Taschenmesser und Kampfmesser wie Bajonette gleichgesetzt. Gleichzeitig keine Trennung zu gefährlichen Gegenständen wie z.B. Scheren, spitze Gegenstände usw getroffen. Im jetzigen Waffen-Recht ist hier (noch) eine klare Trennung zwischen Messern als Waffen oder Alltagsgegenstand. Wenn auch schon durch den 42 a aufgeweicht. Ich entnehme daher ihrer Argumentation sie möchten dem normalen Bürger das schweizer Taschenmesser verbieten wenn er sein Haus verlässt. Oder das Besteck beim Picknick im Park verbieten bzw nur Löffel erlauben. Glauben sie Täter wie der in Mannheim würden sich an das Messerverbot tatsächlich halten? Vielen Dank für ihre Antwort Herzliche Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

Ich plädiere dafür das Regel-Ausnahme-Verhältnis im Waffenrecht ändern: Das Führen von Messern (im öffentlichen Raum und erst Recht im ÖPNV) sollte generell verboten sein. Das Waffenrecht sollte lediglich die Erlaubnistatbestände (dazu können auch kleine Taschenmesser gehören) regeln. Das würde zu einer Vereinfachung und zu klareren Botschafen führen. 

Bezogen auf die Statistiken gilt ein "sowohl als auch". Ich bin davon überzeugt, dass mein Vorschlag selbstverständlich nicht alle Taten verhindern aber zu mehr Sicherheit führen würde.

Herzliche Grüße

Sebastian Fiedler

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