Gefängnis wegen Schwarzfahren
Hallo Herr Fiedler, wie stehen Sie zur WeAct-Petition "Kein Gefängnis mehr für Fahren ohne Fahrschein"? Sehen Sie eine Chance, die wünschenswerte Entkriminalisierung in dieser (Ihrer) Legislatur hinzubekommen`?
Freundlicher Gruß
Udo B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben in der Sitzung der SPD AG Recht am Dienstag, 5. November 2024 noch einmal bekräftigt, dass wir den Tatbestand der Leistungserschleichung nach § 265 StGB ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch streichen und das Fahren ohne Fahrschein somit entkriminalisieren wollen.
In unserem Positionspapier vom Oktober 2023, das Sie unter dem nachstehenden Link finden können https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/position-fahrenohnefahrschein.pdf, haben wir unsere Beweggründe für unsere Haltung dargelegt.
Wir halten die derzeitige Regelung für unverhältnismäßig, trifft sie doch vor allem Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können.
Der damalige Justizminister Buschmann hatte im Rahmen der Diskussion um die Modernisierung des Strafgesetzbuches ebenfalls angekündigt, das Erschleichen von Leistungen im Sinne des § 265 StGB nicht mehr unter Strafe zu stellen. Gleichwohl müssen wir darauf hinwirken, dass eine regelwidrige Nutzung des ÖPNV vermieden wird. So könnte z. B. die Pflicht zur Errichtung eines erhöhten Beförderungsentgeltes bei einem Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen eine erhöhte Abschreckungswirkung erzielen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Position in dieser Frage hinreichend erläutern konnte.
MfG
Sebastian Fiedler, MdB