Halten Sie den Referentenentwurf zur amtsangemessenen Besoldung ebenfalls für verfassungswidrig? Wären Sie bereit hierfür einzutreten?
Wohnkosten werden anhand der Mietenstufe des WoGG ermittelt. Der Entwurf begründet das wie folgt: "Eine an den Wohnsitz des Alimentationsberechtigten anknüpfende Abstufung der Mindestalimentation ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar (vgl. BVerfG, ebd. [Rn. 61]). Daher stellt der Gesetzentwurf zur realitätsgerechten Ermittlung der Wohnkosten auf die unterschiedlichen Mietenstufen der WoGV, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger zugeordnet sind, ab" (vgl. S. 56).
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch solche Bemessungen als sachwidrig betrachtet und im direkten Vorfeld der Rn. 61 der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben: "Eine Übernahme der in den Existenzminimumberichten angewandten Methode kommt nicht in Betracht.“ Eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs erübrigt sich von daher eigentlich bereits. Der Entwurf nimmt an zentraler Stelle eine evident sachwidrige Bemessung vor.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzesentwurf zielt – auf der Basis des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2020 – darauf ab, eine verfassungskonforme Besoldung auf der Ebene des Bundes umzusetzen. Zudem soll mit dem Entwurf zeitnah der Familienzuschlag reformiert werden.
Ein Kabinettsbeschluss und damit eine Vorlage für den Deutschen Bundestag stehen noch aus, u.a. weil eine Übertragung des Tarifergebnisses eingefügt werden soll. Deshalb hat die formale Beratung über das Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz (BBVAngG) im Bundestag noch nicht begonnen.
Gesetzesentwürfe, die im Bundestag beraten werden, erfahren hier häufig noch Veränderungen gegenüber den Regierungsentwürfen. Der Abstimmungsprozess in den Koalitionsfraktionen und mit der Opposition wird zeigen, wo ggf. noch Änderungsbedarf besteht.
Unser Ziel bleibt eine gerechte und konkurrenzfähige Besoldung, die selbstverständlich den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fiedler