Gesetzentwurf bzgl. amtsangemessener Bundesbesoldung setzt die Beschlüsse des BVerfG keinesfalls um und in puncto Besoldungshöhe liegt der Bund damit weit hinter den Lösungen der Bundesländer! Warum?
Sehr geehrter Herr Fiedler,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Über den Gesetzentwurf sind viele Beamte echt fassungslos.
Wieso hat man das Gesetz bzgl. amtsangemessener Alimentation (GZ) dermaßen kompliziert und verfassungswidrig entworfen (siehe Abschmelzbeträge, Ausgleichzahlungen, Orientierung an ständig variablen Mietstufen)?
Das Problem an diesem Mietenstufen-System ist ohnehin, dass diese jederzeit geändert werden können.
Wie begründet das BMI eigentlich, dass der Alimentative Ergänzungszuschlag hinter dem Zuschlag in NRW (deutlich) zurück bleibt?
Ich hätte damit gerechnet, dass der Bund mindestens das Niveau aus Baden-Württemberg erreicht.
Mit "7 € für einen verheirateten Beamten, der ein Kind hat und in einer Stadt der Mietenstufe VI lebt" können doch allen Ernstes nicht die Beschlüsse des BVerfG umgesetzt werden!
Für eine Antwort wären Ihnen viele Bundesbeamte sehr dankbar.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Mail vom 2. Februar 2023, in der Sie mir erneut zur Fragen der Bundesbesoldung und -versorgung nachfragen.
Ich kann Ihnen leider noch immer keine vollständige Antwort geben, weil dem Bundestag bisher kein Gesetzesentwurf vorgelegt wurde. Ein Kabinettsbeschluss und damit eine Vorlage für die Beratungen im Deutschen Bundestag stehen noch aus.
Unser Ziel als SPD-Bundestagsfraktion ist eine gute, faire und wettbewerbsfähige Besoldung, die den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt. Dabei muss die Besoldung nicht nur amtsangemessen sein, sondern attraktiv und wertschätzend, um auch künftig Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fiedler