Gemäß ZDF über 1.200 Schadenersatz-Anträge nach Covid-Impfung. Setzen Sie sich für unkomplizierte Abfindungsregelungen ein?
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu staatlichen Versorgungsleistungen nach möglichen eingetretenen Impfschäden.
Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) stellt in § 60 klar, dass für alle Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind – dazu zählt auch die Corona-Schutzimpfung – ein bundeseinheitlicher Anspruch auf Entschädigungen besteht. Als Impfschaden wird eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Schädigung bezeichnet. Das Paul-Ehrlich-Institut führt dazu aus: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen (Anmerkung: einer Covid-Schutzimpfung) sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe.“
Je nach Einzelfall, so das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Website, kommen „verschiedene gesetzliche Haftungsregelungen“ in Betracht. Deshalb ist zwingend jeder Einzelfall zu prüfen. Liegt ein Impfschaden vor, ist eine zeitnahe Entschädigungsleistung zu erbringen. Dafür setze ich mich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fiedler, MdB