(...) 1) Weil eine Überarbeitung des BKA-Gesetzes aufgrund der Verfassungsänderung aus dem Jahr 2006 notwendig ist, gemäß derer das Bundeskriminalamt für die "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" (Grungesetz-Artikel 73) unter bestimmten Voraussetzungen zuständig ist. Nach dem neuen BKA-Gesetz ist die BKA-Zuständigkeit dann gegeben, wenn innerhalb Deutschlands eine länderübergreifende Gefahr besteht, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist bzw. diese um BKA-Hilfe ersucht. (...)
(...) Ich gehe davon aus, dass Sie sich hierbei auf die in der Bundestagsdrucksache 16/7076 auf Seite 50 zu findende Tabelle beziehen. Diese berücksichtigt in der Tat die Übertragungen der Tarifabschlüsse 2008 (!) für den öffentlichen Dienst auf die Beamtenbesoldung nicht, da der Gesetzentwurf aus dem Jahr 2007 (!) stammt. (...)
Rehburg, 15. November 2008
Sehr geehrter Herr Jedeck,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 14. November 2008.
Ja, Sie haben sich vertan.
(...) Von dem BKA-Gesetz als "totales Überwachunginstrument" zu sprechen, halte ich - bei Verständnis für Kritik im Detail - für groben Unfug. Sie tun so, als ob es um ein polizeiliches Alltagsmittel gehe. (...)
Rehburg, 15. November 2008
Sehr geehrter Herr Göbel,
die Antwort auf Ihre Frage lautet: Ja.
(...) 1) Es geht beim neuen BKA-Gesetz um Regelungen zur Abwehr von Gefahren aus dem Bereich des internationalen Terrorismus. Hier stellt sich nicht die Frage "ob man für oder gegen eine Überwachung ist", sondern die Frage, welche Instrumente für diese Gefahren-Abwehraufgabe unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung gebracht werden können. (...)