Frage an Sebastian Edathy von Markus W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Edathy,
mit bestürzen lese ich Ihre Antwort an Herrn Schlosser.
Los gelöst der Tatsache ob man für eine Überwachung oder gegen eine Überwachung ist. Darf es meiner Meinung nach nicht sein, das bei solch wichtigen Themen ein "fauler" Kompromiss ausgearbeitet wird und dieser dann auch noch als Verhandlungserfolg hingestellt wird.
Die SPD bzw. die SPD Abgeordneten die für dieses Gesetzt gestimmt haben, sollen zu Ihrer Entscheidung stehen.
Desweiteren möchte ich darauf hinweisen, das das Parlament für das Volk arbeiten soll und nicht dafür, es zu kontrollieren und sich selbst aber zunehmends der Kontrolle zu entziehen. Wenn Überwachung dann bitte auch für Abgeordnete, es sein denn Sie können mir versichern das unsere Volksvertreter nie etwas "verbotenes" machen.
In Sachen Korruption und Nebentätigkeiten wäre das sogar sehr wünschenswert oder gibt es da bedenken? Ich denke nicht das die Abgeordneten, die nichts zu verbergen haben, etwas dagegen haben könnten.
"Alle Menschen sind gleich, nur manche sind gleicher als die Anderen." In abgewandelten Zitat von Orwell meine damit die Abgeordneten.
Bitte erklären Sie mir als Bürger, warum Ärzte, Journalisten usw. Überwacht werden dürfen und Parlamentarier nicht?
Sind Sie der Meinung, das die Argumente, die eine "heimliche" Online Durchsuchung rechtfertigen, auch für eine "heimliche Hausdurchsuchungen" verwendet werden können?
mit freundlichen Grüssen
Markus Werner
Rehburg, 15. November 2008
Sehr geehrter Herr Werner,
zu Ihren leider teilweise undifferenzierten Fragen folgende Anmerkungen:
1) Es geht beim neuen BKA-Gesetz um Regelungen zur Abwehr von Gefahren aus dem Bereich des internationalen Terrorismus. Hier stellt sich nicht die Frage "ob man für oder gegen eine Überwachung ist", sondern die Frage, welche Instrumente für diese Gefahren-Abwehraufgabe unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung gebracht werden können.
2) Selbstverständlich gilt die Möglichkeit, im Falle eines Terrorismus-Verdachtes (bei innerhalb Deutschlands länderübergreifender Bedrohung, bei Unklarheit der Zuständigkeit eines Landeskriminalamtes bzw. bei Anforderung durch ein Landeskriminalamt) seitens des BKA Aufklärungs-Maßnahmen vorzunehmen auch gegenüber Abgeordneten.
3) Sie beziehen sich offenkundig (möglicherweise ohne es zu wissen?) auf Regelungen für das Zeugnisverweigerungs-Recht. Hier geht es aber nicht um Terrorverdächtige, sondern um Menschen, die als Unverdächtige mit Terrorverdächtigen Kontakt haben. Abgeordneten, Verteidigern und Geistlichen wegen der im Einzelfall denkbaren besonders schutzwürdigen Vertraulichkeit solcher Kontakte ein Zeugnisverweigerungsrecht einzuräumen, halte ich für richtig. Dies hat die SPD in den Verhandlungen über das BKA-Gesetz durchgesetzt, es stand so nicht im ursprünglichen Gesetzentwurf.
4) "Korruption und Nebentätigkeiten" haben mit diesem Thema nicht das geringste zu tun.
5) Ich lehne "heimliche Hausdurchsuchungen" ab.
6) Sie haben Vorurteile. Die sollten Sie abbauen. Sich kundig zu machen, wäre ein guter Anfang hierfür.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB