Frage an Sebastian Edathy von Heiko S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Edathy,
wie eindeutig zu sehen ist, haben Sie für das umstrittene BKA Gesetz gestimmt.
Hier möchte ich nochmal einige (nicht alle) Punkte aufführen:
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1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
1. langfristige Observation von Personen
2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“.
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Leider musste ich aufgrund des begrenzten Speichers einige Punkte löschen.
Würden Sie bitte erklären, in welcher Art dieses Gesetz den Bürgern zugute kommen soll?
Für mich ist es nicht anderes, als ein totales Überwachunginstrument, welches sich einzig gegen den "normalen" Bürger richtet.
Freundliche Grüße
Heiko Schmitt
Sehr geehrter Herr Schmitt,
meine Zustimmung zum neuen BKA-Gesetz habe ich in Antworten auf vorherige Fragen auf diesem Forum bereits begründet.
Gleichwohl bitte ich Sie, folgende Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen: 2006 wurde die Verfassung dahin gehend geändert, dass das Bundeskriminalamt (Grundgesetz-Artikel 73) primär für die "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" zuständig sein soll. Das ist auch angemessen. Bisher lag diese Kompetenz in erster Linie bei den Landeskriminalämtern. Es ist sachlich richtig, einen Terrorismusverdacht künftig unter bestimmten Voraussetzungen nicht in erster Linie beispielsweise von den Landeskriminalämtern Bremens, Hamburgs oder des Saarlandes aufklären zu lassen, sondern von der Stelle, die dafür auch entsprechende Ressourcen hat.
Die Verfassungsänderung hat eine entsprechende gesetzliche Grundlage für das Handeln des BKA erforderlich gemacht, die mit dem überarbeiteten BKA-Gesetz nunmehr geschaffen wird.
Nach dem neuen BKA-Gesetz ist die BKA-Zuständigkeit dann gegeben, wenn innerhalb Deutschlands eine länderübergreifende Gefahr besteht, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist bzw. diese um BKA-Hilfe ersucht.
Von dem BKA-Gesetz als "totales Überwachunginstrument" zu sprechen, halte ich - bei Verständnis für Kritik im Detail - für groben Unfug. Sie tun so, als ob es um ein polizeiliches Alltagsmittel gehe. Genau das ist aber nicht der Fall.
Selbstverständlich haben auch Terrorverdächtige einen Anspruch auf Schutz ihrer Würde. Genau dies wird mit dem neuen BKA-Gesetz in der maßgeblich von der SPD beeinflussten Fassung gewährleistet.
Dass sich das entsprechende Gesetz "gegen den ´normalen´ Bürger richtet", wie Sie schreiben, ist Quatsch und beruht eher auf Hysterie denn auf Sachlichkeit.
Deutschland bleibt Rechtsstaat.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB