Frage an Sascha Binder von Tim T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Binder,
zunächst möchte ich mich ausdrücklich dafür bedanken, dass Sie sich mit dem Thema beschäftigen! Das erste mal sehe ich hier eine öffentliche Auseinandersetzung der Regierungsparteien mit dem Thema, ohne eine pauschale Ablehnung des Dialogs. Bisher wurde einer großen Zahl Radfahrer, die sich u.a. in 58.210 Petitionsunterschriften artikuliert hat, über Monate der Dialog mit z.T. bis heute nicht belegten Behauptungen („schwere, zum Teil tödliche Unfälle“) verweigert. Obgleich die Behauptungen weitgehend entkräftet wurden, bzw. auf Nachfragen nicht aufrecht erhalten wurden (z.B. hier zu lesen: http://blog.zeit.de/fahrrad/2013/12/03/zwei-meter-regel-stuttgarter-landesregierung-sitzt-konflikt-aus/ ) und damit die Argumente weg fielen, die eine jur. haltbare Einschränkung des Betretungsrechtes incl. Radfahrrecht auf Wegen aus dem BWaldG begründen könnten, wurde bis heute nicht auf die jur. Bedenken eingegangen, sondern ein ergebnisoffener Dialog verweigert. H. Reisinger, Chefredakteur der Stuttgarter Nachrichten, hat dieses Verhalten in einem viel beachteten Kommentar als borniert bezeichnet! ( http://www.dimb.de/images/stories/Redaktion/presse/w2mr/Borniert.pdf ) Wenn bereits neutrale Beobachter zu dieser Einschätzung kommen, sollte Sie eine gewisse Schärfe in den Nachfragen doch nicht wundern, Polemik mag ich darin jedoch nicht erkennen!
Da Sie sich aber offensichtlich mit dem Thema beschäftigen, gestatten Sie mir 2 Nachfragen:
1. Sie lesen aus dem von mir verlinkten Artikel eine Wegesicherungspflicht für Trails heraus. Nach meinem Verständnis trifft dies jedoch allenfalls auf speziell für Mountainbiker ausgewiesene Trails zu, nicht jedoch auf allg. nutzbare Wege, die durch den Wegfall der 2m-Regel befahren werden dürften. Sind sie da anderer Meinung? Wenn ja, worauf stützt sich Ihre Aussage?
2. Sie sprechen von einem Einstieg in einen Dialog. Werden Sie sich für einen Runden Tisch aller Interessengruppen einsetzten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Trabandt,
gerne antworte ich auch auf Ihre beiden Anschlussfragen, die sich aus meiner Antwort offensichtlich ergeben haben.
Ihre erste Frage resultiert wahrscheinlich daraus, dass ich bei der Bezeichnung "Trail" vor allem von speziell ausgewiesenen/eingerichteten Routen für Mountainbiker ausgegangen bin, weshalb sich meine Antwort auch nur auf diese bezieht. Schon in meiner allersten Antwort auf Herrn Okenkas Frage habe ich das Thema Wegesicherungspflicht im Kontext von eigens für Mountainbiker angelegten Routen angeführt. Für diese besteht, wie Sie richtig feststellen eine Wegesicherungspflicht. Bei allgemein nutzbaren Wegen besteht diese nicht, so dass daran ein eventuelles Festhalten an der 2m-Regel aus meiner Sicht nicht festgemacht werden kann. Die Petition der DIMB hat den Weg zu einem Dialog eröffnet, da es sich schon abzeichnet, dass es eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema geben könnte, in der dann die unterschiedlichen Interessen zu Wort kommen sollen. Ich befürworte eine solche Anhörung und sehe diese als gute Chancen, um in einem nächsten Schritt den Dialog mit einem "Runden Tisch" zu vertiefen, da aus meiner Sicht bei diesem Thema ein Handlungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Binder MdL