Sascha Binder
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SPD
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Frage von Andreas R. •

Wäre die Wiedereinführung des Alkoholverkaufverbots von 2010- 2017 für sie denkbar? Über eine Begründung würde ich mich freuen.

2019 wurde wissenschaftlich ausgewertet dass das von Schwarz- Gelb erlassene Gesetz im gesamten Zeitraum etwas gebracht hat. Immerhin bei Gewaltdelikten. 11 Prozent weniger leichte Körperverletzungen sowie 8 Prozent weniger schwere Körperverletzungen. Es durfte in Kneipen, Restaurants und Bars weiterhin Alkohol zu diesen Zeiten konsumiert werden.

Quelle:

https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/gewalttaten-weniger-gewalt-durch-alkoholverbot-in-baden-wuerttemberg

Sascha Binder
Antwort von
SPD

Als SPD-Fraktion haben wir 2017 gegen die Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots gestimmt. Die suchtpolitisch steuernde Wirkung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots kann in der Breite nicht durch örtliche Alkoholkonsumverbote ersetzt werden. Zentral ist Verkaufs- oder Konsumverbote mit suchtpräventiven Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch zu flankieren und insbesondere Jugendliche vor riskantem Alkoholkonsum zu schützen.
Viele Grüße,
Sascha Binder 

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