Wäre die Wiedereinführung des Alkoholverkaufverbots von 2010- 2017 für sie denkbar? Über eine Begründung würde ich mich freuen.
2019 wurde wissenschaftlich ausgewertet dass das von Schwarz- Gelb erlassene Gesetz im gesamten Zeitraum etwas gebracht hat. Immerhin bei Gewaltdelikten. 11 Prozent weniger leichte Körperverletzungen sowie 8 Prozent weniger schwere Körperverletzungen. Es durfte in Kneipen, Restaurants und Bars weiterhin Alkohol zu diesen Zeiten konsumiert werden.
Als SPD-Fraktion haben wir 2017 gegen die Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots gestimmt. Die suchtpolitisch steuernde Wirkung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots kann in der Breite nicht durch örtliche Alkoholkonsumverbote ersetzt werden. Zentral ist Verkaufs- oder Konsumverbote mit suchtpräventiven Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch zu flankieren und insbesondere Jugendliche vor riskantem Alkoholkonsum zu schützen.
Viele Grüße,
Sascha Binder