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Sarah Ryglewski
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Frage von Sergej I. •

Werden die bereits Eingebürgerten einen Anspruch auf die doppelte Staatsbürgerschaft haben?

Sehr geehrte Frau Ryglewski,
ich habe in Deutschland ein Masterstudium abgeschlossen und wurde nach paar Jahren Arbeit eingebürgert, wobei ich auf meine bisherige Staatsangehörigkeit verzichten musste. Nun wird viel über das Beibehaltungsrecht gesprochen. Sollten Sie das Gesetz über die Mehrstaatigkeit durchsetzen, wird dieses Recht nur für Neueingebürgerte gelten oder werde ich meine ehemalige Staatsangehörigkeit zurückbekommen dürfen? Könnten Sie auch sagen, wann das Gesetz voraussichtlich in Kraft tritt?
Mit freundlichen Grüßen,
Sergej I.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr I.,

Die generelle Zulassung von Mehrstaatlichkeit wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und derzeit arbeitet das Bundesministerium des Inneren und für Heimat mit Hochdruck an einem Gesetzesentwurf. Dieser wird voraussichtlich im Januar dem Kabinett vorliegen und danach in die parlamentarische Beratung übergehen.

Es ist angedacht, dass sowohl bei Einbürgerungen als auch für deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit besteht, eine zweite Staatsangehörigkeit anzunehmen. Jedoch liegt es außerhalb unseres Einflussbereichs, ob das ursprüngliche Herkunftsland die abgegebene Staatsangehörigkeit dann auch unkompliziert wieder erteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Ryglewski

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