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Sarah Ryglewski
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Frage von Ursula N. •

Wie stehen Sie zur Koalitionsvereinbarung Streichung der Steuerklasse 3 und 5 zugunsten der Klasse 4 plus Faktor / Seite 91 und 92

Das Thema Gleichstellung findet sich im Koalitionsvertrag Seite 91 und 92.
Hier wird die Steuergerechtigkeit, die unterjährig durch die Einteilung in 3 und 5 aus dem Gleichgewicht kommt, angesprochen. Mit der ersatzlosen Streichung zugunsten der Steuerklasse 4 plus Faktor, würde eine Steuergerechtigkeit innerhalb des Jahre eintreten.

Weitere Faktoren, die nicht nur den monetären Bereich, wie soziale Gerechtigkeit oder auch das Wissen der Ehepartner untereinander über Löhne usw. spielen ebenso eine wichtige Rolle.

Bisher habe ich noch keine Lesung zum Thema wahrgenommen und die Zeit drängt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau N.

fast alle Forschungsinstitute und die OECD halten das Ehegattensplitting, das Ehen, aber nicht unbedingt Familien mit Kindern bevorzugt, für überholt und letztlich für einen der Gründe, warum wir über einen Fachkräftemangel klagen. Die SPD will das Ehegattensplitting zugunsten von Familien mit Kindern reformieren, nicht um "klassische" Ehen zu bestrafen, sondern um insbesondere Familien mit Kindern besserzustellen und die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht zusätzlich zu erschweren. Dabei war immer klar: Für sogenannte Alt-Ehen sollt das Ehegattensplitting selbstverständlich weitergelten, sofern sie dies wünschen.

Auf eine Reform des Ehegattensplittings konnte sich die Ampel-Koalition nicht einigen. So wird es erst einmal nur diese "kleine" Lösung bei den Steuerklassen geben.

Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.

Die gesetzliche Umsetzung soll mit dem nächsten Jahressteuergesetz erfolgen, also dieses Jahr. Technisch muss lt. Bundesministerium für Finanzen damit gerechnet werden, dass die Umsetzung erst 2029 oder 2030 erfolgt, weil das Ganze automatisch und digital erfolgen soll und von 16 Länder-Finanzbehörden umgesetzt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Ryglewski

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