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Sarah Ryglewski
SPD
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Frage von Lukas R. •

Unterstützen Sie den partei-übergreifenden Antrag für die Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD?

Sehr geehrte Frau Ryglewski, die letzte Woche hat noch einmal deutlich vor Augen geführt, dass die AfD kein Interesse an der Weiterentwicklung oder auch nur der Erhaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie unserer demokratischen Institutionen hat. Das alles wissen wir schon lange und haben zu lange zugesehen. Mittlerweile sollten die Hin- und Beweise für eine Verfassungswidrigkeit der AfD ausreichend sein, um den Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu wagen. Diese Entscheidung muss gut abgewägt sein. Gleichzeitig verlieren wir laufend kostbare Zeit und sehen der AfD weiterhin zu, wie sie die Gesellschaft, den politischen Diskurs und die politischen Entscheidungen vergiftet.
Sind Sie bereit das Risiko einzugehen, im schlimmsten Fall nicht alles getan zu haben, um die AfD aufzuhalten?
Danke für Ihre Zeit.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

Die AfD ist eine in weiten Teilen rechtsextreme Partei mit einem menschenfeindlichen Programm, die eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies ist in einer Vielzahl von Äußerungen und Auftritten sowie erneut im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags deutlich geworden und für jeden sichtbar. Die AfD beschädigt den Parlamentarismus massiv und ist eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.

Die rechtlichen Hürden sind allerdings sehr hoch. Ich halte es deshalb für wichtig, ein Verbotsverfahren erst einzuleiten, wenn genügend gerichtsfeste Beweise vorliegen. Die AfD ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft, in einigen Bundesländern gilt sie bereits als gesichert rechtsextrem. Ich setze weiterhin großes Vertrauen in die Arbeit des Verfassungsschutzes und werde die weiteren Erkenntnisse aus der Beobachtung abwarten. Sollten diese Erkenntnisse ergeben, dass der Erfolg eines Verbotsverfahrens gesichert scheint, werde ich mich für ein solches Verfahren einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Ryglewski

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