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Sara Nanni
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Frage von Petra S. •

Wie will die Bundesregierg. verhindern, daß geächtete Streumunition in deutschen Waffensystemen von der Ukraine benutzt wird, da dies lt. Oslovertrag nicht geschehen darf?

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Guten Tag Petra S.,

das Übereinkommen über Streumunition, auch Oslo-Übereinkommen genannt, gilt für die Vertragsstaaten dieses völkerrechtlichen Vertrags und wird von Deutschland als solcher eingehalten. Deutschland liefert keine Streumunition und eine Herstellung dieser Munition ist und bleibt in Deutschland verboten. Bereits als ich von der möglichen Lieferung von Streumunition aus den USA an die Ukraine gehört habe, habe ich als Abgeordnete des deutschen Bundestags klargemacht, dass ich solche Lieferungen für falsch halte. Das habe ich sowohl gegenüber Vertreter:innen der USA als auch der Ukraine deutlich gemacht. 

Zu Ihrer Frage ist zu erwähnen, dass Waffen und Munition, die Deutschland an die Ukraine liefert bzw. geliefert hat, ukrainische Waffen sind, sobald sie von der Ukraine übernommen werden. 

Des Weiteren verteidigt sich die Ukraine seit mehr als 500 Tagen gegen den russischen Angriff. Dies geschieht im Rahmen des Völkerrechts und im Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung. Auch durch den Einsatz von Streumunition durch die Ukraine wird dies nicht unterminiert, da die Ukraine keine Vertragspartei des Olso-Übereinkommens ist. Russland setzt Streumunition großflächig in der Ukraine ein, Berichten zufolge wurden ihm Jahr 2022 über 900 Menschen in der Ukraine durch Streubomben verletzt oder sogar getötet. 

Mit freundlichen Grüßen

Sara Nanni

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