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Sara Nanni
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martin B. •

Können sie als Bundestagsabgeordnete mit 100-prozentiger Sicherheit ausschließen, dass mit den NATO-Kampfpanzern nicht auch panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran geliefert wird?

Sehr geehrte Frau Nanni,

das US-Internetmagazin „Redacted“ meldet unter Berufung auf eine bulgarische Journalistin, dass das Pentagon bereits im Oktober Aufträge für die genannte Munition erteilt hat. Die Dokumente liegen vor. Das bedeutet noch nicht, dass diese Munition auch an die Ukraine geliefert wird. Falls dies aber geschieht, käme dies dem Einsatz vieler kleiner „schmutziger“ Bomben gleich. Damit wäre dann die letzte rote Linie überschritten. Ich hoffe, dass Sie als Abgeordnete Kenntnis davon haben, was in Ramstein und anderswo beschlossen wird und wie sich die Bundesregierung dabei positioniert. In diesem Fall ist alles andere als ein Veto vollkommen undenkbar. Sehen Sie und Ihre Fraktion das auch so?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zur Frage der Lieferung bzw. Nutzung uranhaltiger Munition in der Ukraine. Wir verfolgen das Thema und die Entwicklungen dazu mit sehr großer Aufmerksamkeit. Wir nehmen das als Grüne sehr ernst und beobachten mit Sorge, dass solche Munition in der Ukraine verwendet werden könnte. Am 25.04.23 teilte der britische Staatssekretär im Verteidigungsministerium James Heappey mit, dass Großbritannien Tausende Schuss Munition für die britischen Kampfpanzer vom Typ Challenger 2 geliefert habe, die bereits in der Ukraine im Einsatz sind. Darunter sei auch panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran. Dies bedaure ich ausdrücklich. Dazu ist jedoch zunächst einmal wichtig festzuhalten, dass es sich dabei zwar um uranhaltige Munition handelt, es sich aber um abgereichertes Uran handelt. Solche Munition als sogenannte „nukleare Komponente“ darzustellen, ist Teil der russischen Desinformations- und Propagandastrategie im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands in der Ukraine. Dieser Darstellung fehlt jegliche faktische Grundlage. Dementsprechend ist die russische Drohung, die mögliche Verwendung solcher Munition mit einer Verschärfung der nuklearen Drohkulisse und der Stationierung taktischer Nuklearwaffen zu verbinden haltlos und eine inakzeptable Eskalation. Zwischen uranhaltiger Munition einerseits und taktischen Nuklearwaffen anderseits eine Verbindung herzustellen, entbehrt einer faktischen Grundlage.

Damit wollen wir die Gefahr der Verwendung uranhaltiger Munition nicht negieren. Sie birgt ernstzunehmende Risiken für die Umwelt und die Gesundheit. Abgereichertes Uran ist ein giftiges und radioaktives Schwermetall. Beispielsweise beim Aufprall von Panzergranaten mit abgereichertem Uran auf ihr Ziel setzen solche Geschosse Uranoxid und -partikel frei. Diese sind giftig und gefährlich, auch wenn sie nicht wie bei Nuklearwaffen eine weiträumige radioaktive Verstrahlung bewirken.

Die Verwendung von Panzergranaten mit abgereichertem Uran ist nach internationalem Recht nicht verboten, es existieren keine internationalen Abkommen, die eine Verwendung von solcher Munition einschränken. Völkerrechtlich ist solche Munition also leider erlaubt und sie kam in der Vergangenheit ja leider auch schon mehrfach zum Einsatz. Insofern widerspricht diese Munition auch keiner Vereinbarung zur Rüstungskontrolle.

Die Bundesregierung hat seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine keine Genehmigungen für Rüstungsgüter, bei denen abgereichertes Uran Verwendung fand, erteilt und die Bundeswehr verwendet solche Munition nicht. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass das so bleibt. Ich werde das Thema uranhaltiger Munition bei Gesprächen mit unseren britischen und ukrainischen Partner*innen ansprechen und wir beobachten die Entwicklungen weiterhin sehr genau.

Viele Grüße,

Sara Nanni

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