Sollten kriegsbedingte Übergewinne bei Mineralkonzernen teilweise mit einer zeitlich befristeten Sondersteuer belegt werden?
Das Bundesland Bremen will kriegsbedingte Übergewinne bei Mineralkonzernen teilweise mit einer zeitlich befristeten Sondersteuer belegen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Seit einigen Monaten wird über die hohen Gewinne der Mineralölwirtschaft diskutiert und darüber, inwiefern diese das Resultat einer oligopolistischen Marktstruktur sind. Dies gilt es, genau zu prüfen. Denn den Missbrauch von Marktmacht und das Entstehen dysfunktionaler Märkte wollen wir verhindern. Das Bundeskartellamt hat deshalb auch eine kartellrechtliche Sektoruntersuchung zur Mineralölbranche eingeleitet.
Die Einführung einer Übergewinnsteuer hat die Europäische Kommission durch Leitlinien vom März 2022 prinzipiell ermöglicht und auch die OECD befürwortet die Idee. Länder wie Griechenland oder Italien, aber auch Großbritannien haben eine solche Übergewinnsteuer eingeführt oder beschlossen, um die Haushalte zu entlasten und zu einer gerechten Umverteilung beizutragen. Diese Option wird aktuell geprüft.
Parallel arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einer Anpassung des Kartellrechts, um die kartellrechtlichen Instrumente weiter zu schärfen. Das begrüßen wir. Denn ein starkes Kartellrecht - auch mit der Möglichkeit der kartellrechtlichen Vorteilsabschöpfung - hilft für die Zukunft und zeigt den Marktteilnehmern schon jetzt, dass der Staat es nicht einfach hinnimmt, wenn gegen die Idee des fairen Wettbewerbs verstoßen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Detzer