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Sabine Poschmann
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Frage von Karolina W. •

Hallo Frau Poschmann, warum werden im neuen Tierschutzgesetz die qualvollen Praktiken wie Tiertransporte, Anbindehaltung und Kastenstände weiterhin erlaubt?

Leiden die Tiere nicht genug für uns Menschen, so dass in ihrem kurzen Leben zusätzliches Leid vermieden werden sollte?

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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre berechtigten, kritischen Fragen. Eine Novellierung des Gesetzes ist längst überfällig und schon lange gewünscht. Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Insbesondere bei der Umsetzung und dem Vollzug der Vorschriften gibt es jedoch noch Defizite. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. 

Die Forschung und Wissenschaft haben in den letzten Jahren wichtige Erkenntnisse über den Tierschutz gewonnen. Die neuen Erkenntnisse fließen nun in die Novelle des Tierschutzgesetzes ein, um einen umfassenden und noch besseren Schutz der Tiere zu gewährleisten. Wichtige Änderungen finden sich zum Beispiel in der Bekämpfung des Handels mit Welpen über Onlineplattformen, die Einrichtung des Amtes des Bundestierschutzbeauftragten sowie die Eindämmung von Qualzuchten. 

Es gibt große rechtliche und politische Herausforderungen für ein Tiertransportverbot, speziell für Tiertransporte in Drittländern. Tierrechtsexperten und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion setzen sich daher intensiv für ein Verbot ein, dass in den anstehenden Verhandlungen zum Tierschutzgesetz verankert werden soll.

Auch die Anbindehaltung von Tieren ist im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes grundsätzlich vom Tisch. Die betroffenen Betriebe haben dafür zehn Jahre Zeit. Das ist ein Kompromiss, der Fortschritte beim Tierschutz bringt und weder den Beitrag der Weidehaltung auf Almen und Wiesen für den Naturschutz noch die besondere Situation kleiner Betriebe außer Acht lässt.

Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarischen Beratungen geht, wird die SPD-Bundestagsfraktion deshalb die Punkte ansprechen, die auch Sie genannt haben. Und sie werden sich dafür einsetzen, möglichst viel davon bei unseren Koalitionspartnern durchzusetzen.

Aktuelle Informationen und vertiefende Texte zu Tierschutzthemen finden Sie auf der Internetseite des BMEL unter https://www.bmel.de/tierschutz <https://www.bmel.de/tierschutz> . Für weitere Fragen steht Ihnen das Team des BMEL-Verbraucherlotsen per E-Mail oder telefonisch (https://www.bmel.de/verbraucherlotse/ <https://www.bmel.de/verbraucherlotse/> ) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen 

Sabine Poschmann 

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