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Sabine Poschmann
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Frage von René B. •

Frage an Sabine Poschmann von René B. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrte Frau Poschmann,

Der leider beinah heimlich durchgewunkene Artikel 13, sorry Artikel 17, bedroht unser aller Freiheit im Internet. Ich befürchte er legt den Grundstein für einen potentiell totalitären Überwachungsstaat, der nicht nur Urheberrecht, sondern auch Sozialkritik, politische und private Meinungen kontrolliert.
Dies kann z.B. im Falle eines Regierungswechsels, zur Bedrohung unserer Grundrechte werden.
Jede Meinung, jedes Schriftstück, jedes Film-Review, jede Musik-Kritik, jedes Kabarett, jedes "Meme" kontrollieren zu wollen, ist nicht nur lächerlich, sondern vor allem gefährlich und illegal (GG Artikel 5 Absatz 1).
Die Ausnahmeregelungen sind ein schlechter Witz und das Stillschweigen, mit welchem dieses Gesetzt auf den Weg gebracht wurde, nach den Versprechungen im Koalitionsvertrag sind ein Schlag in jedes freie Gesicht.
Das stellt meiner Meinung (ironisch nicht wahr?) nach eine Verletzung des Artikels 5 des Grundgesetztes dar.
Ich möchte gerne Ihre Haltung zu dem Thema erfahren und eine Stellungnahme erhalten, was Sie und Ihre Kollegen gedenken dagegen zu unternehmen.

Besten Gruß
René Buchwald

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bis zum 7. Juni 2021 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zeit, die Richtlinien der EU-Urheberrechtsreform in nationales Recht umzusetzen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist es gelungen, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Interessen der Kreativen, ihrer Verwerter und der Nutzerinnen und Nutzer ausgewogen ausgleicht.

Nicht die Nutzer sondern die Plattformen haften für Rechtsverletzungen und werden verpflichtet Lizenzen abzuschließen. Selbst wenn eine Lizenz einmal nicht vorhanden ist, fallen bis zu 15 Sekunden Film und Ton, ein Text mit bis zu 160 Zeichen und kleine Fotos und Grafikdateien unter die Geringfügigkeitsgrenze. Viele „Memes“ oder Karikaturen beispielsweise liegen somit unter dieser Bagatellschranke. Wir wollen explizit Overblocking verhindern und die Kommunikationsfreiheit schützen.

Der vorgelegte Regierungsentwurf setzt die Vorgaben aus Brüssel um und schafft einen fairen und modernen Urheberrechtsschutz.

Am 26. März 2021 kommt das Gesetz in erster Lesung ins Plenum und im darauffolgenden parlamentarischen Prozess werden wir einen Ausgleich aller Interessen sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann

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