Frage an Sabine Poschmann von Michael B. bezüglich Energie
Ich betreibe seit 18 Jahren eine PV-Anlage und speise sauberen Strom ins Netz. In 2 Jahren läuft die Förderung aus. Was mache ich dann mit der Anlage, die noch voll funktionsfähig ist?
Welche Änderungen an der vorliegenden EEG-Novelle planen Sie, damit solche PV-Altanlagen nicht stillgelegt werden müssen?
Sehr geehrter Herr Bellwinkel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben mit Ihrer Frage völlig recht: Wir brauchen eine Anschlussregelung für Photovoltaik-Altanlagen. Ein verfrühtes Abschalten von noch funktionierenden Solaranlagen wäre ein falsches Signal!
Bereits der Regierungsentwurf der Änderung des EEG-Gesetzes sieht eine Übergangslösung für die Betreiber kleiner "ausgeförderter Anlagen" vor. Dort heißt es, dass die Anlagenbetreiber bis Ende 2027 den erzeugten Strom dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen können und hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten. Wir hoffen, dass wir im parlamentarischen Verfahren an dieser Stelle noch nachlegen können.
Das parlamentarische Verfahren zur EEG-Novelle hat gerade erst begonnen und unser Ziel ist es, dass sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger unter attraktiven Rahmenbedingungen am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligen. Denn die Energiewende kann nur mit der Akzeptanz der Bevölkerung erfolgreich werden und deshalb müssen wir auch in einzelnen Bereichen nachbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann