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Sabine Poschmann
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Frage von Martina B. •

Frage an Sabine Poschmann von Martina B. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Poschmann,

meine Familie macht sich große Sorgen bezüglich des Kohleausstiegsgesetzes. Konkret geht es uns um den §42, der aus dem Kohleausstiegsgesetz mehr ein KohleEinstiegsgesetz macht. Nach §42 wäre es unter anderem möglich, Kohleabnahmegarantien abseits der von der Kohlekommission bewilligten Menge zu vereinbaren, die Kohleindustrie wird fälschlicherweise als "energiewirtschaftlich notwendig" deklariert und damit und am schlimmsten, es wird der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Energieunternehmen ermöglicht, die am Ende unkündbar, intransparent und sehr sehr teuer (4 Milliarden Euro) für die kommenden Generationen sein werden.

Warum wollen Sie exklusiv mit RWE einen Vertrag zur Kohleförderung in Garzweiler II bis 2038 abschließen, wie der neue §42 des Kohleausstiegsgesetztes, wenn dieses beschlossen wird, das erlauben würde, anstatt den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und alles daran zu setzen, die 1,5°-Grenze einzuhalten?

Vielen Dank für Ihre Antwort und besorgte Grüße
M. B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Bonertz,

mit dem Kohleausstiegsgesetz legen wir fest, dass wir bis spätestens 2038 die Kohlestromerzeugung beenden. Es handelt sich also um einen echten Ausstieg. Noch dazu haben wir bis zum vollständigen Kohleausstieg Zwischenziele festgelegt, um die Kohlestromerzeugung bereits im Vorfeld zu reduzieren.

Das Kohleausstiegsgesetz setzt Beschlüsse aus der Kohlekommission um und diese beruhen auf dem dort herrschenden Konsens. Neben Politikern, waren auch Gewerkschaftler, Vertreter der Wirtschaft, Vertreter von Umweltorganisationen, wie z.B. Greenpeace, und Forscher in dieser Kommission vertreten, um so einen gesamtgesellschaftlichen Konsens herzustellen. Die Kohlekommission hat beschlossen, dass die Stilllegung gegen Entschädigung erfolgen soll. Dies wollen wir nun umsetzen, bleiben dabei aber transparent. Die öffentlich-rechtlichen Verträge werden auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ersichtlich sein.

Die getroffenen Entscheidungen gewährleisten eine Stetigkeit, die über Legislaturperioden hinweg anhält, so dass es zu keinem Hin und Her kommen kann und der Kohleausstieg bis spätestens 2038 gewährleistet ist. Die vereinbarten Daten sind die spätmöglichsten Abschaltdaten. Weitere politische Vorgaben von zukünftigen Regierungen bleiben jedoch ausdrücklich und entschädigungsfrei möglich. Durch etwa einen höheren CO2-Preis können diese den Ausstieg immer noch beschleunigen.

Mit dem Kohleausstiegsgesetz möchten wir die Kohleverstromung planbar und sozial gerecht beenden. Deshalb werden mit einem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen mit 14 Milliarden Euro unterstützt. Weitere 26 Milliarden Euro sollen in den Ausbau wissenschaftlicher Einrichtungen oder in die Verkehrsinfrastruktur fließen.

Für uns steht aber auch fest: Deutschland muss in moderne, nachhaltige und grüne Technologien investieren: Deshalb haben wir in unserem Konjunkturpaket beispielsweise Maßnahmen vereinbart, die neben der Förderung von Erneuerbaren Energien, auch 7 Milliarden Euro zur Entwicklung von Wasserstoff vorsehen.

Wir leisten mit diesen Gesetzen und Beschlüssen einen Beitrag zum Erreichen unserer Klimaziele. Dafür benötigen wir jedoch auch den Rückhalt in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und bei den Beschäftigten, denn soziale Verträglichkeit ist uns sehr wichtig. Gesamtgesellschaftlich sind wir mit dem Kohleausstiegsgesetz auf dem richtigen Weg, sowohl klima- und umweltpolitisch, als auch sozial.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Poschmann

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