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Sabine Poschmann
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Frage von Jonas N. •

Frage an Sabine Poschmann von Jonas N. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Poschmann,

sehr besorgt sehe ich der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung entgegen.
Da Sie mich in meinem Wahlkreis unmittelbar vertreten sollen, möchte ich zunächst ihre Meinung bezüglich diesem heiklen Thema wissen.
Ich als Bürger sehe nämlich meine Freiheit und mein Recht auf Privatssphäre durch eine flächendeckende Speicherung Personenbezogener Daten gefährdet.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jonas Neubürger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neubürger,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Sorgen rund um die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung kann ich gut nachvollziehen.

Bundesjustizminister Heiko Maas hat am 15. April Leitlinien zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Nach dem Vorschlag soll eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von E-Mails eingeführt werden. Oberste Richtschnur aller Regelungen sind die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Die vorgelegten Leitlinien sind restriktiver als das vom Verfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch restriktiver als CDU/CSU es wollen:

So sollen ausschließlich genau bezeichnete Verkehrsdaten, die bei der Telefonkommunikation anfallen (Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats, im Fall von Internet-Telefondiensten auch die IP-Adressen) für 10 Wochen gespeichert werden. Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, soll der Datenabruf dabei nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich sein. Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwertungsverbot. Dies gilt auch bei Zufallsfunden.

Wichtig ist außerdem, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten transparent und restriktiv geregelt sein soll: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, d.h. nur auf richterlichen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Daten abrufen. Im Vergleich zu der vom Verfassungsgericht verworfenen Regelung wurde der Straftatenkatalog deutlich reduziert und die Betroffenen müssen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden.

Die Leitlinien erlauben die Vorratsdatenspeicherung also nur in engen Grenzen.

Ich bezweifle zurzeit jedoch, ob das Vorhaben wirklich zu einer Verbesserung der Verbrechensbekämpfung führt und vor allem, ob das mit unseren Standards zum Schutz persönlicher Daten in Einklang zu bringen ist.

Bevor wir in diesem äußerst sensiblen Bereich überstürzt ein Gesetz verabschieden, muss eine breit angelegte Debatte, basierend auf stichhaltigen empirischen Erkenntnissen und grundrechtlichen Erwägungen, geführt werden.

Eine endgültige Entscheidung, ob ich die Vorratsdatenspeicherung mittragen kann und dem Gesetzentwurf, den Justizminister Maas nun auf Grundlage der beschlossenen Leitlinien formuliert, zustimmen werde, habe ich also noch nicht getroffen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann

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