
(...) In Bezug auf das Rauchverbot in Restaurants verwiesen die beiden zuständigen Ressorts auf die fehlende Möglichkeit des Bundes, ein Rauchverbot möglicherweise mit Hilfe des Gaststättenrechts durchzusetzen. Im Zuge der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit hierfür auf die Länder übergegangen. (...)