Sehr geehrte Frau Friedel, Sachsen öffnet der Weg zur pauschalen Beihilfe nur für FREIWILLIG GKV-Versicherte. Beamten-Witwen mit einem Angestellten-Gehalt unter 5550€ sind außen vor. Ist das gewollt?
Die Frage bezieht sich auf die Empfehlung des sächs. Haushalts- und Finanzausschusses an den Landtag vom 18.01.2023 zum Vierten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
5550€ monatlich ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013, unter der man versicherungsPFLICHTig ist, also nicht FREIWILLIG versichert
Sehr geehrter Herr M.,
danke für Ihre Anfrage zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Beamt/innen. Unser eigentliches Ziel als SPD ist eine grundsätzliche Reform unseres Krankenversicherungssystems, bei dem Menschen mit allen Einkommensarten in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind (die sogenannte Bürgerversicherung). Eine solche Reform war in den letzten Legislaturperioden mit den jeweiligen Koalitionspartnern (erst CDU, nun FDP) nicht zu vereinbaren. So kam es überhaupt erst zu der Idee, die GKV als Zwischenschritt für Beamt/innen zu öffnen.
Dem sogenannten Bremer Modell schlossen sich andere Bundesländer an und nun wollen wir das auch in Sachsen ermöglichen. Allerdings wird ab der Einführung diese Wahlfreiheit nur denjenigen zur Verfügung stehen, die dann vor der Verbeamtung stehen und sich erstmals und endgültig für einen Weg entscheiden. In allen Bundesländern, welche die pauschale Beihilfe eingeführt haben, funktioniert das so.
Eine Versicherung in der GKV für alle Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen wird erst bei einem Systemwechsel zur Bürgerversicherung möglich sein. Wir setzen uns weiter dafür ein.
Freundliche Grüße
Sabine Friedel