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Frage von Levin P. •

Frage an Sabine Friedel von Levin P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Friedel,

die Freie Presse hat im November diesen Artikel veröffentlicht:
https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/wie-viel-sollte-der-landtag-beim-lockdown-zu-sagen-haben-artikel11175709 Diesem entnehme ich, dass Sie damals dagegen waren, die Grundzüge der sächsischen Coronaschutzmaßnahmen in einem Gesetz festzulegen. Stattdessen wollten sie sie lieber auf „andere Weise“ regeln. Als Begründung habe ich (unter anderem) herausgelesen, dass es bis Januar dauern würde, ein solches Gesetz zu erlassen.

Nun haben wir schon Februar, und ein Corona-Schutz-Gesetz für Sachsen wäre notwendiger denn je. Warum ergreifen Sie und Ihre Fraktion nicht die Initiative dafür? Haben die Abgeordneten möglicherweise Angst vor der Verantwortung, die sie dann tragen müssten?

Dass es in dem Gesetz nicht darum gehen kann zu regeln, ob sich 10 oder 15 Personen treffen dürfen, ist ganz klar – dass das ein Strohmannargument ist, ist Ihnen sicher bewusst. Der Vorteil des Gesetzes wäre vielmehr, dass es einen breiten Konsens schaffen würde, welche Maßnahmen gesellschaftlich die dringendsten sind. Also: Soll man zuerst die Frisöre öffnen oder lieber die Baumärkte? Soll man zuerst Polizistinnen impfen oder lieber die Kassiererinnen (die täglich viel mehr Kontakte haben)? Das können doch die Abgeordneten, die tagtäglich im Austausch mit den Bürgern stehen, viel besser einschätzen, als die Regierungsmitglieder und ihre Ministerialbeamten! Nochmal: Es geht nicht darum, die Details im Gesetz zu regeln, sondern nur die Grundzüge bzw. die gesellschaftlichen Prioritäten. Dass der Landtag mittlerweile angehört wird, ist schon einmal ein Fortschritt, aber eigentlich ist unser Parlament ja kein Beratungs-, sondern das gesetzgebende Organ.

Wird es von der SPD-Fraktion eine neue Initiative für ein Corona-Schutz-Gesetz geben? Ich bin mir sicher, die Pandemie wird in zwei Monaten noch nicht vorbei sein.

Mit freundlichen Grüßen

Levin Pohle

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pohle,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und auch dafür, dass Sie sich so
eingehend mit dem Thema beschäftigt haben. Ja, Sie haben Recht - die
Grundzüge bzw. gesellschaftlichen Prioritäten, die sollte das Parlament
regeln und nicht allein die Exekutive.

Das ist allerdings inzwischen auch geschehen: Mit dem "Dritten Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler
Tragweite" hat der Bundestag im November 2020 (also rund drei Wochen
nach dem von Ihnen angesprochenen Artikel in der Freien Presse) diese
Grundzüge bestimmt. Denn damit wurden die Schutzmaßnahmen bestimmt, die
vom Bund bzw. von den Ländern ergriffen werden können. Es wurden die
zulässigen Grundrechtseinschränkungen festgelegt, die Abwägungen, die zu
treffen sind, benannt und darüber hinaus wurden Schwellenwerte für das
Infektionsgeschehen gesetzt, welche als Voraussetzung gegeben sein müssen.

Ich finde es wichtig, dass die sechzehn Bundesländer für die Bekämpfung
der Pandemie gemeinsame Kriterien anwenden. Deshalb halte ich es auch
für richtig, dass sowohl die Frage, wer welche Impfpriorität hat als
auch ein Plan für die Reihenfolge einer schrittweisen Lockerung von
Maßnahmen auf Bundesebene diskutiert und beschlossen werden soll. Dass
es gelingt, dabei Anregungen der Landesparlamente aufzunehmen, zeigt zum
Beispiel die bevorstehende Änderung der Impfreihenfolge mit Blick auf
das Personal in Kitas und Grundschulen.

Ein eigenes Landes-Corona-Gesetz zu verabschieden, welches andere
Regelungen als das Gesetz des Bundes erhält, finde ich nicht
überzeugend. Daher hat die SPD bisher auch keine entsprechende
Initiative eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Friedel