Frage an Sabine Friedel von Manuel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sabine Friedel,
Jede Familie hat einen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, diese Hilfen zur Erziehung sind sehr vielseitig das fängt bei einfachen Erziehungsberatungsstellen an welcher Muttern oder Vätern in akuten Überforderungssituationen mit Rat und Tat zur Seite stehe. Hilfe können auch Hilfen sein zur Erziehungshilfe, wenn die Mutter überfordert, weil sie psychisch Krank ist und der Vater ist gesund dann kann ein Vater Geld vom Jugendamt für Erziehungshilfen beantragen.
Eltern mit psychischer Erkrankung sind keineswegs grundsätzlich ungeeignete Eltern. Eine gute therapeutische Unterstützung und stabiles Umfeld können dafür sorgen, dass sie ihre Aufgaben gut wahrnehmen können. Kein Kind darf leichtfertig aus einer Familie genommen werden. Kann ein Vater auch Geld beantragen, wenn er zur Geburt des Kindes dabei sein will, weil zum Beispiel das eine Fernbeziehung ist?
Als Problem sehe ich die schlechte personelle Ausstattung in den Jugendämtern. Um die Betreuung von Familien in Schwierigkeiten zu verbessern, muss dringend Personal aufgestockt werden. Wer kontrolliert denn die Jugendämter damit die Familien wirklich unterstützt werden und so das Kind nicht einfach in Obhut genommen werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
zuerst einmal muss ich mich für die späte Antwort entschuldigen: Ich
habe Ihre zweite Frage irrtümlich für die erste, bereits von mir
beantwortete gehalten ... Zum Inhaltlichen: Ohne Frage ist eine dem Wohl
des Kindes entsprechende Erziehung immer eine Herausforderung - für
Menschen mit und ohne psychische Erkrankungen, sonst wäre die Welt nicht
voll von Erziehungsratgebern ;-) Und natürlich können das Menschen mit
psychischer Erkrankung auch schaffen. Erst recht, wenn man - wie Sie
sagen - mit einer guten therapeutischen Unterstützung und einem stabilen
Umfeld die erforderlichen Voraussetzungen dafür schafft.
Was Ihre konkreten Fragen angeht: Ob ein Vater Geld beantragen kann,
wenn er zur Geburt des Kindes dabei sein will? Die Beantragung einer
solchen Leistung setzt ja immer zwei Dinge voraus: Zum einen, dass es
dafür überhaupt so etwas wie ein staatliches Programm oder Förderung
gibt. Und zum anderen, dass die Einkommenssituation des Betroffenen
wirklich so ist, dass eine solche Förderung / Unterstützung vonnöten
ist. Wenn letzteres der Fall ist - wenn also jemand unbedingt einen
entsprechenden Zuschuss braucht und es keine andere Möglichkeit gibt,
dann wird sich ein Weg finden lassen, notfalls mit Hilfe einer privat
finanzierten oder spendenbasierten Lösung. Hier sind das Jugendamt oder
Familienberatungsstellen gute Anlaufpunkte, dazu hatte ich ja auch schon
in meiner letzten Antwort etwas geschrieben.
Für die Kontrolle der Jugendämter ist einerseits die Fachaufsicht
zuständig, das ist der/die Oberbürgermeister/in oder der/die Landrätin
der betreffenden Kommune. Und andererseits bei konkreten Streitfällen
die Familiengerichte. Wenn also ein Jugendamt eine Entscheidung trifft,
mit der die Betroffenen nicht einverstanden sind, dann kann man hierzu
Widerspruch einlegen. Und wenn sich die Angelegenheit dann immer noch
nicht zufriedenstellend klären ließ, gegebenenfalls klagen.
Freundliche Grüße
Sabine Friedel