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Frage von Oliver R. •

Frage an Sabine Friedel von Oliver R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Friedel,

bis zum 31. Dezember 2009 hat der Sächsische Landtag eine verfassungsgemäße Neuregelung des sog. Nichtraucherschutzgesetzes zu treffen. Wie lautet Ihr Standpunkt zum Rauchverbot in Sachsen? Welche Möglichkeit sehen Sie, dem Interesse vieler Nichtraucher an rauchfreien Gaststätten zu entsprechen und gleichzeitig die nikotinabhängigen Raucher nicht vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen? Ich bin neugierig auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß,
Oliver Riebl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Riebl,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich finde es richtig, dass in öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln etc. ein Rauchverbot ist. (Das steht ja auch gar nicht mehr zur Debatte.) Was Gaststätten angeht, so hat sich - trotz der derzeit bestehenden gesetzlichen Lücke - in Sachsen die Verfahrensweise ja ganz gut eingebürgert: Rauchfreie Gaststätten mit Raucherzimmer; und in den Einraumkneipen steht es dem oder der Inhaber/in frei. Ich rauche selbst (und das gern) und freue mich, wenn ich das in einer Kneipe tun kann. Für den Schutz der Nichtraucher/innen lasse ich mich dafür auch gern in ein Nebenzimmer "abschieben" :-) .

Beste Grüße, Sabine Friedel