
In dem Zusammenhang verweise ich auf meine Antwort vom 25.1.2023:
In dem Zusammenhang verweise ich auf meine Antwort vom 25.1.2023:
der Wolf hat in der EU durch die Flora- und Fauna Habitat –Richtlinie und die darauf fußende Bundesgesetzgebung einen hohen Schutzstatus.
Eine gesonderte Subventionierung von Wärmepumpenstrom als Insellösung zur Stromprodiktion ist nicht geplant.
Leider ist im Zuge der Beantwortungsklärung ein Missverständnis zwischen den Begriffen Einkommensteuer und Umsatzsteuer entstanden.
Ein spezieller Härtefallfonds ist eingerichtet worden: Private Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben, hatten ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Dazu wird der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.
Als ehemaliger Landesbeamter des Freistaates Bayern gehören sie damit nicht zur Empfängergruppe dieser Einmalzahlung des Bundes. Kompetenzrechtlich kann der Bund diese Zahlung an Landesbeamte nicht leisten.