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Sabine Dittmar
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Frage von Thomas R. •

Sehr geehrte Frau Dittmar! Warum beschließt die Bundesregierung Gesetze, die den Errichtern von PV-Anlagen 2022 extreme Mehrkosten verursachen? (19% zurück nur bei Regelbesteuerung, dafür 5-6 Jahre

Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch, keine Möglichkeit der Kostenabsetzung (AfA,, Zinsen), kein IAB für 2022)?

P.S. Die Antwort, die Sie meinem Namensvetter gegeben haben, ist leider vollkommen falsch.
MfG
Thomas R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R,

als Gesundheitspolitikerin fällt die Besteuerung von Photovoltaikanlagen nicht in meinen unmittelbaren Zuständigkeitsbereich. In dem Zusammenhang verweise ich auf meine Antwort vom 25.1.2023:

Für die Einkommensteuer gilt bei PV-Anlagen bis 30 kW die Befreiung in den Jahren 2022 und 2023.

Umsatzsteuer: Das Jahressteuergesetz 2022 sieht keine Erstattung der Umsatzsteuer für vor dem 01.01.2023 angeschaffte Photovoltaikanlagen vor. Entscheidend für die Anwendung des Nullsteuersatzes ist der Zeitpunkt der vollständigen Lieferung oder, falls in der Leistung inbegriffen, die Installation der Anlage.

Hinter dieser Maßnahme steht der Gedanke der Entbürokratisierung: Durch den Wegfall der Umsatzsteuer entfällt der Anreiz, sich aufgrund der Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Nur mit der erfolgten Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung entfällt dann auch die Umsatzsteuerpflicht für den erzeugten Strom.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Dittmar

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