(...) im Juni 2007 hat der vom Bundesministerium für Gesundheit berufene Sachverständigenausschuss die Empfehlung ausgesprochen wurde, Salvia divinorum durch Rechtsverordnung der Anlage I des BtMG zu unterstellen. Der derzeit aus 12 Personen bestehende Ausschuss setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen sowie aus Vertretern der beteiligten Verbands- und Wirtschaftkreise zusammen (Klinische Pharmakologie, Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Deutschen Tierärzteschaft, der Deutschen Zahnärzteschaft, der Deutschen Apotheker, des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller, des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (...)