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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Robert M. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Robert M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Sie haben in Ihrer Antwort (Schlusssatz) v. 26.02. geschrieben, dass ein „geschilderter Ort, "wo sich ausschließlich Raucher treffen", keine öffentliche Gaststätte beschreibt, deren Nutzung auch Nichtrauchern ohne ungewollte gesundheitliche Beeinträchtigung möglich sein muss.“

Mir erscheint Ihre Argumentation – mangels Begründung - noch nicht ganz nachvollziehbar.

Nehmen wir den gängigen Fall an, dass ich als Wirt – entsprechend meiner Kundenbedürfnisse – das Rauchen in meiner öffentlichen Kneipe gestatte. Woher leiten „Passivrauchvermeider“ das Recht ab, dass ich meine Kneipe nicht entsprechend der Bedürfnisse meiner Kunden betreiben darf?

Der Betrieb einer Raucherkneipe gefährdet niemanden, der dort nicht hingehen will – oder?

Ist es nicht vielmehr so, dass einem Nichtschwimmer zuzumuten ist, ein Schwimmbecken zu meiden, wenn er dort „Gefahren für Leib oder Leben“ ausgesetzt ist. Oder gibt es gar das Recht des Nichtschwimmers auf den Beruf des Bademeisters – mit entsprechender Forderung nach Absenkung des Wasserspiegels?

Darf ein öffentliches Hard-Rock-Konzert besucht werden und für das eigene zarte Gehör auf Musik in Zimmerlautstärke bestanden werden? Gibt es das Recht des (Berufs-)Boxers auf körperliche Unversehrtheit? Darf zukünftig gefordert werden, öffentliche Puffbetreiber zur Bereitstellung ihrer Zimmer für Callboys zu verpflichten, da für die Hälfte der Bevölkerung kein ausreichendes Angebot vorgehalten wird?

Schaffen wir mit der Rauchprohibition in Gaststätten einen Präzedenzfall?

Sie wissen, dass es bei den derzeitig „diskutierten“ Gesetzen ausschließlich um den Schutz der Nichtraucher vor möglichen Gefahren durch Passivrauch geht – und nicht um ein Rauchverbot für die Bevölkerung!

Mir erschließt sich nicht, wie durch die Existenz einer klar gekennzeichneten Raucherkneipe ein „Passivrauchvermeider“ gefährdet wird! Als Drogenbeauftragte werden Sie mir sicher erklären können, wie ich mir diese Gefährdung vorstellen muss.

MfG
Raucherwirt

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Sehr geehrter Herr Manz,

da Sie erklären, die ausführlich erläuterten Gründe für die Gesetzgebung zum Schutz der Nichtraucher nicht nachvollziehen zu können, möchte ich diese Gründe für Sie auf einen Kernbegriff reduzieren: Gesundheitsschutz!

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Sachlage für einen "Raucherwirt":

1. Eine Gaststätte ist ein öffentlich zugänglicher Ort, die von einem Wirt betrieben wird.

2. Jeder Bürger hat Anspruch auf den Schutz seiner Gesundheit beim Besuch einer Gaststätte.

3. Wer von seinen Gästen für deren Bewirtung Geld verlangt, betreibt eine öffentliche Gastsstätte und handelt gewerblich. Er hat nicht das Recht, bestimmte potentielle Kundengruppen auszuschließen.

4. Jedem Bürger steht es frei, in seinen privaten Räumen private Gäste seiner Wahl zu empfangen und ihnen das Rauchen zu gestatten.

Hinsichtlich Ihrer Frage, "wie ich mir diese Gefährdung [durch Passivrauch] vorstellen muss", empfehle ich einen Besuch auf der Website http://www.tabakkontrolle.de/ oder die Lektüre meiner diesbezüglichen Antworten in diesem Forum.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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